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In welcher Weise wirkt sich der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 6 LSD-BG in der Praxis auf
grenzüberschreitende Konzernentsendungen oder -überlassungen nach Österreich aus?
Ist mit dieser Ausnahmeregelung eine Kostenentlastung bei grenzüberschreitenden Konzern-
entsendungen oder -überlassungen nach Österreich im Vergleich zum AVRAG verbunden, in
dem keine derartige Ausnahmeregelung vorgesehen war?
Als Interessenvertretung der inländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können wir
dazu naturgemäß keine unmittelbaren Wahrnehmungen berichten. Es ist aber naheliegend,
dass die Ausnahmeregelung zu einer Kostenentlastung geführt hat. Andererseits ist aber dar-
auf hinzuweisen, dass auf Grund der gänzlichen Ausnahme vom LSD-BG nicht mehr kontrol-
liert werden kann, ob Lohndumping vorliegt. Die betroffenen ArbeitnehmerInnnen hätten nicht
einmal die Möglichkeit bei einer Entlohnung unterhalb des in Österreich vorgesehenen Min-
destlohnes den Differenzbetrag zivilrechtlich einzuklagen!
Es wird ersucht die Stellungnahme der Bundesarbeitskammer bei der Evaluierung zu berück-
sichtigen.