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Full text: Verordnung der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe über die Meisterprüfung für das Handwerk der Konditoren (Konditoren-Meisterprüfungsordnung)

Wirtschaftskammer Österreich Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe Wiedner Hauptstraße 63 1040 Wien E-Mail: lebensmittel.natur@wko.at Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum - WP-GSt/Au/Kl Sonja Auer-Parzer DW 12311 DW 142311 07.09.2020 Verordnung der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe über die Meisterprüfung für das Handwerk der Konditoren (Konditoren- Meisterprüfungsordnung) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Verordnungsentwurfs, mit dem die Meisterprüfung für das Handwerk der Konditoren neu gestaltet werden soll (Anpassung an die Vorgaben zum Gesetz zum nationalen Qualifikationsrahmen). Die BAK begrüßt in diesem Zusammenhang die Vorschrift zur Absolvierung der „Ausbilderprüfung“ sowie die Anrechnung der Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen KonditorIn (ZuckerbäckerIn), BäckerIn, Backtechnologie und Koch/Köchin sowie die Berücksichtigung der absolvierten einschlägigen schulischen Ausbildung auf die Module 1 A (§ 4 des Entwurfs) und 2 A (§ 5 des Entwurfs). Da jedenfalls sichergestellt werden soll, dass die PrüfungskandidatInnen auch die für den Gewerbebetrieb relevanten arbeitsrechtlichen Kenntnisse aufweisen können, sollte die Prüfungsregelung dementsprechend ergänzt werden. Zum Vorbringen im Konkreten: ? Die BAK befürwortet ausdrücklich die Anrechnung der absolvierten Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen KonditorIn (ZuckerbäckerIn), BäckerIn, Backtechnologie und Koch/Köchin sowie die Berücksichtigung der absolvierten einschlägigen schulischen Ausbildung auf die Module 1 A (§ 4 des Entwurfs) und 2 A (§ 5 des Entwurfs). Ebenso wird die im Entwurf vorgesehene „Ausbilderprüfung“ als Modul 4 unterstützt.
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