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und schwerwiegenden Arbeitsunfällen in Betrieben tätig zu werden, eingeschränkte Möglich-
keiten. Bei telefonischer Beratung fehlen jedoch oft maßgebliche Informationen.
Bezogen auf Maßnahmen zu Covid-19 war die Arbeitsinspektion letztlich dazu gezwungen,
sich beinahe ausschließlich auf Beratung zur Arbeitsplatzevaluierung zu beschränken, welche
im besten Fall mittelbar Wirksamkeit entfalten konnte. Die eingeschränkten Handlungsmög-
lichkeiten der Arbeitsinspektion trugen erheblich zur Verunsicherung und Orientierungslosig-
keit von Beschäftigten und Betrieben bei.
Die Vorgehensweise der Regierung, sowohl was deren Untätigkeit im Bereich konkreter Ar-
beitnehmerInnenschutzvorschriften in Bezug auf die Pandemie betrifft, als auch die weitge-
hende Einschränkung der Tätigkeit der Arbeitsinspektion, sind im Kontext zur seit Jahren be-
triebenen Aushöhlung des ArbeitnehmerInnenschutzes durch gesetzliche Deregulierung und
Schwächung der Arbeitsinspektion zu sehen. Selbst im Zuge dieser einzigartigen Krise wur-
den keinerlei Schritte für mehr Rechtssicherheit und besseren ArbeitnehmerInnen- und Ge-
sundheitsschutz gesetzt.
Aus Sicht der BAK müssen die finanziellen und personalen Ressourcen der Arbeitsinspektion
erhöht werden, wie auch der Strafrahmen bei Übertretungen von Schutzbestimmungen.
Die Corona-Krise hat auch einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig eine wirkmächtige Kon-
trolle der Arbeitsbedingungen ist. Dem Thema „Gesundheit“ muss in den Betrieben künftig ein
höherer Stellenwert zugeschrieben werden, Präventionszeiten sollen erhöht werden, die The-
matisierung psychischer Belastungen muss forciert werden. Gleichzeitig gilt es, Tendenzen
der Arbeitsintensivierung – etwa in Form von Arbeitsverdichtung und -beschleunigung, stän-
diger Erreichbarkeit, der Erwartungshaltung ständiger Verfügbarkeit und Arbeitsfähigkeit so-
wie Anforderungen an Beschäftigte, ihre Arbeitskraft ununterbrochen fortbilden zu müssen (dh
sie mitunter dem technologischen Fortschritt anzupassen – life long learning) – entschieden
entgegenzuwirken.
Wo schon die alltägliche Regeneration schwerfällt, scheitert sie in außergewöhnlichen (belas-
tenden) Situationen wie der Corona-Krise. So zeigen Studien, dass Angstzustände, Schlaf-
probleme, Stress und Depressionen während der Krise zugenommen haben (vgl etwa htt-
ps://www.donau-uni.ac.at/de/aktuelles/news/2020/psyche-durch-corona-masznahmen-belas-
tet.html).
Homeoffice
Aus arbeitnehmerInnenschutzrechtlicher Sicht muss festgehalten werden, dass angesichts
der Erfahrungen der Corona-Krise Schutzbestimmungen nachhaltig zu konkretisieren und
auszubauen sind. Das betrifft etwa eine Berücksichtigung psychischer Belastungen durch Pro-
bleme der Vereinbarkeit von Privatleben/Familie und Beruf, der Doppel-/Dreifachbelastung
und ebenso auch klare Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice.