Skip to main content

Full text: Änderung der Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 (LuF-PauschVO 2015)

Bundesministerium für Finanzen Abteilung IV/6 Johannesgasse 5 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum BMF2020- 0.503.874 SR-GSt/Be/Pe Dominik Bernhofer DW 12288 DW 142288 10.09.2020 Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverord- nung 2015) – LuF-PauschVO 2015) geändert wird Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Die Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 normiert neue steuerliche Begünstigungen für voll- und teilpauschalierte Land- und ForstwirtInnen. Dazu wurden insbe- sondere der Bereich der vollpauschalierten Gewinnermittlung ausgeweitet und die Grenze für den landwirtschaftlichen Nebenerwerb erhöht. Im Wesentlichen vollzieht die Verordnung da- mit die Änderungen durch das Konjunkturstärkungsgesetz. In einigen Punkten geht sie aber auch darüber hinaus. Zu den 20 Mio. € an einkommensteuerlichen Begünstigungen für die Land- und Forstwirtschaft (die das Konjunkturstärkungsgesetz gebracht hat) kommen durch die Verordnung noch weitere 5 Mio. € hinzu. Die neuen Begünstigungen stehen in keinem Verhältnis zu den steuerlichen Beiträgen der Land- und Forstwirtschaft. Laut Schätzungen des BMF im Grünem Bericht (GB 2019, Tab 1.1.2.14) lag das bäuerliche Einkommensteueraufkommen im Jahr 2017 bei 21,6 Mio. € bzw. bei 71,6 Mio. €, wenn auch die Nebenerwerbe und die unselbständigen Einkünfte der Nebenerwerbsbauern eingerechnet werden. Das Körperschaftsteueraufkommen lag bei 22,1 Mio € (2015). Im Vergleich dazu werden jährlich mehr als 2 Mrd. € an Steuermittel für Agrarförderungen an den Sektor gezahlt. Durch die neuen Begünstigungen reduzieren sich die ertragssteuerlichen Beiträge um rund ein Viertel, während die Förderungen und Subventionen (zB "Waldfonds") weiter ansteigen.
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.