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Full text: Änderung der Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 (LuF-PauschVO 2015)

Seite 4 Angesichts der Tatsache, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer noch auf den (vollen) Ausgleich der kalten Progression warten müssen und diverse sie betreffende Eurobe- träge teilweise seit Jahrzehnten nicht valorisiert wurden (zB die Freibeträge nach § 16 Abs. 3 oder § 68 Abs. 1 EStG) erscheint die Erhöhung unverhältnismäßig. Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.
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