Bundeskanzleramt
V-(Verfassungsdienst)
Ballhausplatz 2
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel
501 65
Fax 501 65 Datum
2020-0.
452-909
BAK/KS-Gst/DZ/BE Daniela Zimmer DW 12772 DW 12693 07.10.2020
Entwurf eines Bundesgesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Nutzer auf
Kommunikationsplattformen (Kommunikationsplattformen-Gesetz – KoPl-G)
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des im Betreff genannten
Entwurfes und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Ziel des Entwurfes:
„Große“ Plattformanbieter werden unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung zur Einhaltung
bestimmter Standards im Umgang mit der Meldung und Entfernung rechtswidriger Inhalte
verpflichtet, um auf diese Weise schwerwiegende Formen von „Hass im Netz“ wirksamer als
bisher bekämpfen zu können.
Zusammenfassende Bewertung:
Die BAK begrüßt die Initiative sehr, auf gesetzlicher Ebene den Schutz vor „Hass im Netz“ zu
verbessern. Der Gesetzesentwurf stärkt zusammen mit den zivil- und strafrechtlichen Teilen
des Gesetzespaketes Betroffene, die sich gegen verbale Gewalt zur Wehr setzen möchten.