Full text: Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz und das Privatradiogesetz geändert werden

Seite 9 ? Rundfunk-Finanzierung und die Streichung der ans Programmentgelt gekoppelten Landesabgaben: Die Landesabgaben betragen 15 bis 31 % des Programmentgelts, sind eine allgemeine Steuerleistung und sollten nicht mit der Rundfunkabgabe gemeinsam eingehoben werden. Dass nur ein Teil des entrichteten Gesamtbetrages dem ORF zufließt, ist RundfunkteilnehmerInnen weder bewusst noch für sie nachvollziehbar. Bei Programmentgelterhöhungen nehmen die Bundesländer automatisch mehr ein (nur Kärnten und Salzburg haben Fixbeträge; Oberösterreich und Vorarlberg verzichten auf eine Einhebung). Angesichts des technologischen Wandels und der Medienkonvergenz ist mittelfristig zudem zu überdenken, wie eine nachhaltige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Dauer sichergestellt werden kann. Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.
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