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? Rundfunk-Finanzierung und die Streichung der ans Programmentgelt gekoppelten
Landesabgaben: Die Landesabgaben betragen 15 bis 31 % des Programmentgelts,
sind eine allgemeine Steuerleistung und sollten nicht mit der Rundfunkabgabe
gemeinsam eingehoben werden. Dass nur ein Teil des entrichteten Gesamtbetrages
dem ORF zufließt, ist RundfunkteilnehmerInnen weder bewusst noch für sie
nachvollziehbar. Bei Programmentgelterhöhungen nehmen die Bundesländer
automatisch mehr ein (nur Kärnten und Salzburg haben Fixbeträge; Oberösterreich
und Vorarlberg verzichten auf eine Einhebung). Angesichts des technologischen
Wandels und der Medienkonvergenz ist mittelfristig zudem zu überdenken, wie eine
nachhaltige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Dauer
sichergestellt werden kann.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.