Bundesministerium Arbeit, Familie und
Jugend
BMAFJ-III/B/1- Arbeitsmarktrecht und
Arbeitslosenversicherung
Stubenring 1
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-
0.579.336
AMI- BAK-GSt Silvia Hofbauer DW 12642 DW 12.10.2020
Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung (AMSprVO); Anpassung
betreffend AMS Wien Jugendliche
Die Bundesarbeitskammer bedankt sich für die Übermittlung des Verordnungsentwurfes und
gibt folgende Stellungnahme ab:
Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf soll der Arbeitsmarktsprengel für das AMS
Jugendliche geändert werden. Vorgesehen ist die Einrichtung eines Arbeitsmarktservice
Wien Jugendliche I und eines Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche II. Dies ist notwendig,
da das Lebensalter derer, für die das AMS Jugendliche zuständig ist, auf 25 Jahre erhöht
wird.
Diese Neuorganisation des AMS Jugendliche ist eine notwendige Weiterentwicklung um
Jugendliche und junge Erwachsene besser und zielgerichteter betreuen zu können. Die
Besonderheit an diesem Konzept ist die intensive und strukturierte Zusammenarbeit mit der
MA 40, die sich am selben Standort befindet. Die Arbeiterkammer Wien war an der
Entwicklung des Projekts von Beginn an beteiligt, die Neuorganisation wurde auch im
Landesdirektorium des AMS Wien einstimmig beschlossen. Daher wird die Änderung der
Arbeitsmarktsprengelverordnung ausdrücklich begrüßt.