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Full text: Arbeitsmarktsprengelverordnung - AMS Wien Jugendliche

Bundesministerium Arbeit, Familie und Jugend BMAFJ-III/B/1- Arbeitsmarktrecht und Arbeitslosenversicherung Stubenring 1 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2020- 0.579.336 AMI- BAK-GSt Silvia Hofbauer DW 12642 DW 12.10.2020 Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung (AMSprVO); Anpassung betreffend AMS Wien Jugendliche Die Bundesarbeitskammer bedankt sich für die Übermittlung des Verordnungsentwurfes und gibt folgende Stellungnahme ab: Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf soll der Arbeitsmarktsprengel für das AMS Jugendliche geändert werden. Vorgesehen ist die Einrichtung eines Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche I und eines Arbeitsmarktservice Wien Jugendliche II. Dies ist notwendig, da das Lebensalter derer, für die das AMS Jugendliche zuständig ist, auf 25 Jahre erhöht wird. Diese Neuorganisation des AMS Jugendliche ist eine notwendige Weiterentwicklung um Jugendliche und junge Erwachsene besser und zielgerichteter betreuen zu können. Die Besonderheit an diesem Konzept ist die intensive und strukturierte Zusammenarbeit mit der MA 40, die sich am selben Standort befindet. Die Arbeiterkammer Wien war an der Entwicklung des Projekts von Beginn an beteiligt, die Neuorganisation wurde auch im Landesdirektorium des AMS Wien einstimmig beschlossen. Daher wird die Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung ausdrücklich begrüßt.
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