Bundesministerium
Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Abteilung I/5 – Wasserlegistik und -ökonomie
Marxergasse 2
1030 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2020-0.200.848 UV/GSt/SI/SP Iris Strutzmann DW 12167 DW 142167 22.10.2020
Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Touris-
mus, mit der die AEV Nichteisen-Metallindustrie und die AEV Edelmetalle und
Quecksilber geändert werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Inhalt des Entwurfs:
Gemäß der EU-Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU) sind BVT-Schlussfolgerungen der
besten verfügbaren Techniken von Industrieemissionen innerhalb von vier Jahren in
nationales Recht umzusetzen. Die Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen für die
Nichteisen-Metallindustrie erfolgte mit Durchführungsbeschluss der Kommission vom
26.9.2014 (ABl L 174 vom 30.6.2016, S 32). In Österreich sind laut Erläuternden
Bemerkungen von dieser Umsetzung maximal 20 Industriebetriebe betroffen, welche die
vorgeschriebenen Emissionsbeschränkungen mit den bereits bestehenden Technologie
einhalten.
Das Wichtigste in Kürze:
? Unionsrechtliche Bestimmungen zur besten verfügbaren Technik in diesem Bereich
werden in nationales Recht umgesetzt.
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs:
? Die Mindesthäufigkeit der Messungen im Rahmen der Eigenüberwachung bestimmter
Parameter (zB Arsen, Blei, Cadmium etc) wird erhöht. Die Emissionen im Wasser sind
mindestens einmal im Monat an der Stelle zu überprüfen, an der die Emissionen die
Anlage verlassen.