Full text: Begutachtung - Änderung der Verordnung über die Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens I Änderung der Verordnung über die Prüfung des Steuerkontrollsystems

Bundesministerium für Finanzen Abt IV/11 Johannesgasse 5 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum BMF-2020- 0.518.575 SR-GSt/Pe/Be Dominik Bernhofer DW 12288 DW 142288 29.10.2020 Änderung der Verordnung über die Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens / Änderung der Verordnung über die Prüfung des Steuerkontrollsystems Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Inhalt des Entwurfs: Durch die Änderung der Verordnung über die Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA- Lastschriftverfahrens wird normiert, dass ein SEPA-Lastschriftmandat zwecks Vorauszahlung der Einkommensteuer automatisch mit Eintritt des Todes erlischt. Die BAK begrüßt die damit verbundene Vereinfachung für die Erbberechtigten des/der Steuerpflichtigen. Der vorliegende Entwurf liberalisiert die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Steuerkontrollsy- tems im Rahmen der begleitenden Kontrolle gemäß §§ 153 a-g BAO. Grundlage der Ände- rungen ist das Steuerreformgesetz 2020. Die BAK nimmt die Änderung zur Kenntnis. Zur Änderung der Verordnung über die Entrichtung von Abgaben im Wege des SEPA- Lastschriftverfahrens Durch den vorliegenden Entwurf wird normiert, dass ein vom Abgabenpflichtigen an das Fi- nanzamt erteilte SEPA-Lastschriftmandat zwecks Vorauszahlung der Einkommensteuer au- tomatisch mit Eintritt des Todes erlischt.
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