Bundesministerium für Arbeit, Familie
und Jugend
Sektion IV, Abt 7
Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
- SP/GSt Ruth Ettl DW 12166 DW 412166 23.11.2020
Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft
(Landarbeitsgesetz 2021) erlassen wird sowie das Behinderten-
Einstellungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und
Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung des oa überarbeiteten Entwurfs
und nimmt dazu Stellung.
Das Wichtigste im Überblick:
? Die BAK wiederholt nochmals, wie schon in ihrer Stellungnahme vom 24.8.2020, dass die
Bemühungen um Vereinheitlichung des Landarbeitsrechts in einem eigenen Bundesge-
setz grundsätzlich begrüßt werden. Kritisiert wird weiterhin, dass die Novelle ohne Sozi-
alpartnereinigung auf den Weg gebracht wurde und die Rechte der DienstnehmerInnen in
vielerlei Hinsicht hinter den allgemeinen Standards für unselbständig Beschäftigte zurück-
bleiben. Der nunmehr vorliegende Entwurf wird deshalb ebenso abgelehnt. Die extrem
kurze Frist von nur fünf Werktagen für den vorliegenden Entwurf lässt leider eine umfas-
sende Begutachtung nicht zu und wird ausdrücklich kritisiert.
? Die Kritik und Ablehnung hinsichtlich der – im Vergleich zum Entwurf vom 9.7.2020 bei-
behaltenen – Arbeitszeit- und Arbeitsruheregelungen (de facto Einführung des 12-Stun-
den-Tags, Zuschlag von lediglich 25 % für Guthaben an Normalarbeitszeit bei Beendigung
für Teilzeitbeschäftigte und vieles mehr) bleiben somit aufrecht.
? Angesichts der immer wieder aufgezeigten Missstände betreffend die Arbeits- und Wohn-
bedingungen der LandarbeiterInnen bedarf es eines hohen Schutzniveaus, ausreichender