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Full text: WG: Entwurf LAG 2021

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend Sektion IV, Abt 7 Untere Donaustraße 13-15 1020 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum - SP/GSt Ruth Ettl DW 12166 DW 412166 23.11.2020 Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021) erlassen wird sowie das Behinderten- Einstellungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden Die Bundesarbeitskammer (BAK) dankt für die Übermittlung des oa überarbeiteten Entwurfs und nimmt dazu Stellung. Das Wichtigste im Überblick: ? Die BAK wiederholt nochmals, wie schon in ihrer Stellungnahme vom 24.8.2020, dass die Bemühungen um Vereinheitlichung des Landarbeitsrechts in einem eigenen Bundesge- setz grundsätzlich begrüßt werden. Kritisiert wird weiterhin, dass die Novelle ohne Sozi- alpartnereinigung auf den Weg gebracht wurde und die Rechte der DienstnehmerInnen in vielerlei Hinsicht hinter den allgemeinen Standards für unselbständig Beschäftigte zurück- bleiben. Der nunmehr vorliegende Entwurf wird deshalb ebenso abgelehnt. Die extrem kurze Frist von nur fünf Werktagen für den vorliegenden Entwurf lässt leider eine umfas- sende Begutachtung nicht zu und wird ausdrücklich kritisiert. ? Die Kritik und Ablehnung hinsichtlich der – im Vergleich zum Entwurf vom 9.7.2020 bei- behaltenen – Arbeitszeit- und Arbeitsruheregelungen (de facto Einführung des 12-Stun- den-Tags, Zuschlag von lediglich 25 % für Guthaben an Normalarbeitszeit bei Beendigung für Teilzeitbeschäftigte und vieles mehr) bleiben somit aufrecht. ? Angesichts der immer wieder aufgezeigten Missstände betreffend die Arbeits- und Wohn- bedingungen der LandarbeiterInnen bedarf es eines hohen Schutzniveaus, ausreichender
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