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Full text: Verordnung für den Tourismus, die Land- und Forstwirtschaft und für Erntehelfer 2021

Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend Stubenring 1 1010 Wien III7@bmafj.gv.at GZ: 2020-0.792.123 Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax Datum GStBAK-AMI Kevin Hinterberger DW 13718 DW 11.12.2020 Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend für die befris- tete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2021 Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung. Inhalt des Entwurfs: Mit der vorliegenden Verordnung soll der vorübergehende zusätzliche Bedarf an ausländi- schen Saisoniers sowohl im Tourismus als auch in der Land- und Forstwirtschaft während des gesamten Jahres 2021 abgedeckt werden. Für die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Saisoniers werden Kontingente für den Tourismus (1.263) und die Land- und Forstwirtschaft (3.046) beziehungsweise ein zusätzliches Kontingent von 119 für die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Erntehelferinnen und Erntehelfern festge- legt. Laut den Erläuterungen haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass der Bedarf an zusätzlichen Saisonarbeitskräften auch innerhalb der Saisonen Schwankungen unterliegt und in den Saisonspitzen deutlich höher ist als in der Nebensaison. Dementsprechend werden für die einzelnen Bundesländer Grundkontingente festgelegt, die aber in den Monaten der Sai- sonspitzen um bis zu 20 % überschritten werden können, zumal die Kontingente in den Mo- naten der Nebensaison teilweise deutlich unterausgelastet sind. Vor Erteilung einer Kontingentbewilligung ist zu prüfen, ob die Saisonstelle vorrangig mit Ar- beitskräften aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräftepotential, mit EWR-BürgerInnen oder registrierten Stammsaisoniers abgedeckt werden kann.
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