Bundesministerium für
Arbeit, Familie und Jugend
Stubenring 1
1010 Wien
III7@bmafj.gv.at
GZ: 2020-0.792.123
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax Datum
GStBAK-AMI Kevin Hinterberger DW 13718 DW 11.12.2020
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend für die befris-
tete Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Tourismus und in
der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2021
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Mit der vorliegenden Verordnung soll der vorübergehende zusätzliche Bedarf an ausländi-
schen Saisoniers sowohl im Tourismus als auch in der Land- und Forstwirtschaft während des
gesamten Jahres 2021 abgedeckt werden. Für die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen
für ausländische Saisoniers werden Kontingente für den Tourismus (1.263) und die Land- und
Forstwirtschaft (3.046) beziehungsweise ein zusätzliches Kontingent von 119 für die Erteilung
von Beschäftigungsbewilligungen für ausländische Erntehelferinnen und Erntehelfern festge-
legt.
Laut den Erläuterungen haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass der Bedarf an
zusätzlichen Saisonarbeitskräften auch innerhalb der Saisonen Schwankungen unterliegt und
in den Saisonspitzen deutlich höher ist als in der Nebensaison. Dementsprechend werden für
die einzelnen Bundesländer Grundkontingente festgelegt, die aber in den Monaten der Sai-
sonspitzen um bis zu 20 % überschritten werden können, zumal die Kontingente in den Mo-
naten der Nebensaison teilweise deutlich unterausgelastet sind.
Vor Erteilung einer Kontingentbewilligung ist zu prüfen, ob die Saisonstelle vorrangig mit Ar-
beitskräften aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräftepotential, mit EWR-BürgerInnen oder
registrierten Stammsaisoniers abgedeckt werden kann.