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Full text: Verordnung für den Tourismus, die Land- und Forstwirtschaft und für Erntehelfer 2021

Seite 2 Das Wichtigste in Kürze: ? Die BAK fordert das Aussetzen beziehungsweise zumindest die Verringerung der Kontingente für das Jahr 2021. ? Die BAK erkennt keinen Bedarf weitere Beschäftigte aus Drittstaaten in den österrei- chischen Arbeitsmarkt zu holen. ? Die BAK tritt vielmehr dafür ein, in den betreffenden Branchen für bessere Arbeitsbe- dingungen zu sorgen, angemessene Löhne/Gehälter zu bezahlen und somit auch den nationalen Arbeitsmarkt zu entlasten. Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs: Wir befinden uns im Jahr der Corona-Krise 2020, das von Massenarbeitslosigkeit und einer der schwersten Wirtschaftskrisen der 2. Republik gekennzeichnet ist. Dies wird zu einem ge- ringeren Bedarf an Arbeitskräften für das Jahr 2021 führen, da die noch nicht ausgestandene Corona-Krise weiterhin beträchtliche Folgen auf dem Arbeitsmarkt haben wird. Es ist leider mit stetig stabilen – im Vergleich zu Vorjahren – höheren Arbeitslosenzahlen aufgrund der Krise und deren Nachwirkungen zu rechnen. Folglich ist das Festhalten an den Kontingentszahlen des Jahres 2020 für Saisonniers und ErntehelferInnen arbeitsmarktpolitisch das falsche Signal. Die BAK fordert daher das Ausset- zen beziehungsweise zumindest die Verringerung der Kontingente für das Jahr 2021. Die grundlegende Problematik vermag auch die neueste Verordnung nicht zu lösen. Der Be- darf an Saisonarbeitskräften kann und soll primär aus dem im Inland gegebenen Arbeitskräf- tepotential sowie aus den EU-Mitgliedsstaaten gedeckt werden. Darüber hinaus wiederholt die BAK ihre langjährige Forderung, geltendes EU-Recht (Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU) endlich umzusetzen und AsylwerberInnen über den Saisonnier-Bereich hinaus zum Arbeits- markt zuzulassen und somit den Bedarf auch aus diesem Pool abzudecken. Festzuhalten ist, dass seitens der BAK kein Bedarf zu erkennen ist, der es erforderlich macht, weitere Beschäftigte aus Drittstaaten in den österreichischen Arbeitsmarkt zu holen. Für not- wendig und sinnvoll erachtet es die BAK vielmehr, in den betreffenden Branchen für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen, angemessene Löhne und Gehälter zu bezahlen und somit auch den nationalen Arbeitsmarkt zu entlasten. Eine weitere Erhöhung des Arbeitskräftean- gebots führt zu einem verschärften Wettbewerb auf Seiten der Arbeitnehmerschaft und hat langfristig keine positiven Effekte auf den österreichischen Arbeitsmarkt. Da die betroffenen Bereiche in Hinblick auf Lohn- und Sozialdumping besonders anfällig sind, erachtet die BAK es als erforderlich, der Kontrolle der Arbeitsbedingungen der im Rahmen der Saisonkontingente beschäftigten ArbeitnehmerInnen besonderes Augenmerk zu schenken. Gerade die Vorfälle in den letzten Monaten haben deutlich aufgezeigt, dass es im Bereich der Saisonarbeitskräfte und insbesondere der ErntehelferInnen immer wieder zu groben Ver- stößen gegen das Arbeitsrecht kommt. Um die Einhaltung der österreichischen Arbeitsbedin-
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