Bundesministerium für Justiz
Sektion I - Zivilrecht
Museumsstraße 7
1070 Wien
E-Mail: team.z@bmj.gv.at
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
GZ. 2020-0.
830.086
BAK/KS-
GSt/DZ/BE
Mag Daniela
Zimmer,
Frank Ey
DW 12722DW 12693 20.01.2021
Stellungnahme zum Verordnungs-Entwurf eines Digital Services Acts
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Gelegenheit, zum oben genannten
Entwurf Stellung zu nehmen.
Gemäß Ihrem Ersuchen haben wir uns bemüht, die Ratsgruppenarbeit mit konkreten
Formulierungsvorschlägen zu unterstützen. Nach der Zusammenfassung unserer wichtigsten
Anliegen (Punkt 1) finden Sie neben der Bewertung der einzelnen Bestimmungen auch einige
Formulierungsvorschläge für Änderungen (Punkt 2). Abschließend wollen wir noch unserer
Enttäuschung Ausdruck verleihen, dass arbeitnehmer- und steuerbezogene
Regulierungsanliegen keinen Eingang in einen der beiden Entwürfe zur
Plattformverantwortung gefunden haben (Punkt 3).
Im Interesse der von uns vertretenen Mitglieder wären wir für regelmäßige Informationen über
den Verlauf des Verhandlungsprozesses dankbar und hoffen, dass unsere Anliegen in die
österreichische Position einfließen.
1. Zusammenfassende Bewertung
Ziel des Entwurfes ist es, Innovation und Wettbewerb zu fördern und vor allem kleineren
Plattformen die Expansion zu erleichtern. Zudem werden die „Verantwortlichkeiten der
NutzerInnen, Plattformen und Behörden neu austariert“. Ein „klarer Transparenz- und
Rechenschaftsrahmen für Plattformen“ soll VerbraucherInnen und ihre Grundrechte im
Internet besser schützen.
Der Entwurf enthält aus BAK-Sicht viele begrüßenswerte Ideen. Viele der vagen
Formulierungen werden den Anforderungen an eine vollharmonisierende Verordnung, die
durch die Mitgliedstaaten (MS) weder umgesetzt noch präzisiert werden kann, aber nicht
gerecht. Ob die erklärten Regulierungsziele so erreicht werden können, bleibt dahingestellt.
Plattformpflichten und Vollzugsvorschriften sind deshalb deutlich nach zu schärfen.