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am Marktplatz erst gar nicht zuzulassen. Sie können derartige finanzielle Risiken außerdem
an gewerbliche NutzerInnen weitergeben (etwa die Höhe der Provision danach kalkulieren, ob
vom jeweiligen Produkt ein hohes Risiko ausgeht) und Risikoversicherungen abschließen.
Fehlende Regulierung von arbeitnehmerbezogenen und steuerpolitischen Aspekten
Aus BAK-Sicht ist es völlig unverständlich, die bedeutenden Aspekte der Besteuerung des
digitalen Sektors sowie der Online-Plattform-Arbeit auszuklammern und zu einem späteren
Zeitpunkt separat zu verhandeln. Zudem verschwimmen bei manchen Plattformen die Gren-
zen zwischen NutzerInnen, KonsumentInnen, ArbeitnehmerInnen sowie Unternehmen (und
oftmals Schein-Selbständigen) immer mehr. Dementsprechend wäre es notwendig, den Vor-
schlag zu den Arbeitsbedingungen der Plattformarbeiter sowie jenen zur Digitalabgabe zeit-
gleich mit den Legislativvorschlägen zum digitalen Binnenmarkt (DMA) und zu den digitalen
Dienstleistungen (DSA) zu verhandeln. Beim DSA ist jedenfalls die entsprechende Anpassung
und Abgrenzung bei den Begriffsdefinitionen unter Artikel 2 notwendig und bei den Folgearti-
keln mit zu bedenken.
Prekäre Arbeitsbedingungen bei Plattform-Dienstleistern:
Plattform-Arbeitskräfte arbeiten häufig unter prekären Arbeitsbedingungen. Viele digitale Kon-
zerne weigern sich, einen Status als Arbeitgeber anzuerkennen. Grundlegende Arbeitsrechte
werden damit infrage gestellt. Arbeit für Plattformen darf nicht zu einer systematischen Unter-
schreitung nationaler gesetzlicher Mindest- und Kollektivvertrags-Löhne führen, was derzeit
jedoch oft der Fall ist. Arbeitsbedingungen müssen menschenwürdig gestaltet sein, die psy-
chische und physische Leistungsfähigkeit darf nicht überfordert werden. Die Anerkennung die-
ser Grundprinzipien muss auch im Digital Services Act verankert werden. In den letzten Jahren
kamen hinsichtlich der Beschäftigungsbedingungen gerade bei den größten digitalen Dienst-
leistungskonzernen immer wieder Berichte über die schlechten Arbeitsverhältnisse an die Öf-
fentlichkeit. In den nächsten Jahren ist mit einem weiteren Anstieg von Personen zu rechnen,
die bei digitalen Dienstleistern arbeiten. Nicht zuletzt auch deswegen ist eine Bezugnahme
auf die Beschäftigungsdimension dieser digitalen Plattformunternehmen unerlässlich.
Sowohl die ungleiche Behandlung der Beschäftigten als auch eine ungleiche Besteuerung
verschafft der Digitalindustrie einen unfairen Wettbewerbsvorteil auf Kosten der traditionellen
Wirtschaftsbereiche. Laut der Europäischen Kommission beträgt der effektive Steuersatz für
digitale Unternehmen 9,5 % verglichen mit 23,2 % für herkömmliche Geschäftsmodelle.1
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) wiederum hat in einer Aussprache im Europäi-
schen Parlament darauf hingewiesen, dass Beschäftigte im digitalen Sektor ihre Tätigkeiten
unter prekären Arbeitsbedingungen verrichten müssen und die Digitalunternehmen ihre Rolle
als Arbeitgeber regelmäßig abstreiten.2
Die BAK fordert daher, die Verhandlungen zum Digital Services und zum Digital Markets Act
eng mit den im Laufe des Jahres 2021 geplanten Rechtsvorschlägen zu den Arbeitsbedingun-
gen der Plattform-Beschäftigten und zur Digitalsteuer zu verknüpfen und für einen raschen
1 Vgl. Europäische Kommission, Sitzung des Kollegiums vom 21. März 2018,
https://ec.europa.eu/commission/news/college-meeting-digital-taxation-migration-and-brexit-2018-mar-21_de
2 Vgl Europäisches Parlament, Sitzung des Beschäftigungsausschusses vom 30. November 2020 zu den
Arbeitsbedingungen in der Plattform-Arbeit, https://multimedia.europarl.europa.eu/en/committee-on-employment-
and-social-affairs_20201130-1645-COMMITTEE-EMPL_vd