Magistrat der Stadt Wien
Fachbereich Gewerberecht
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1010 Wien
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MA 63 –
1198754-
2020
WP-GSt/Au/Kl Sonja Auer-Parzer
Christian Pichler
Gregor Lahounik
DW 12311
DW 13186
DW 12386
DW 142311
DW 143186
DW 142386
22.01.2021
Verordnung des Magistrates der Stadt Wien über die Gewerbeausübung in
Gastgärten im Jahr 2021
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK Wien) bedankt sich für die Übermittlung
der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien zu den Betriebszeiten für Gastgärten.
Für das Jahr 2021 schlägt der betreffende Verordnungsentwurf vor, die Betriebszeiten für
Gastgärten pauschal (räumlich und zeitlich) für sämtliche Wiener Gemeindebezirke bis 24:00
Uhr auszudehnen (Zeitraum 11. Juni bis 11. September 2021) und beruft sich dabei auf die
besonderen Umstände durch Corona.
Die AK Wien steht dem Vorhaben kritisch gegenüber (undifferenzierte Vorgehensweise). Aus
Sicht der AK Wien ist es – wie bereits mehrfach in den Vorjahren hingewiesen – auch
grundsätzlich notwendig, die Verordnung und ihre gebietlichen Festlegungen für die
Ausdehnung der Öffnungszeiten neu zu evaluieren und dafür nachvollziehbare
Entscheidungskriterien zu entwickeln. Ziel sollte eine nachvollziehbare Ausweisung der
betroffenen Gebiete sein, die eine ausreichende Berücksichtigung der verschiedenen
Interessen der NutzerInnengruppen gewährleistet.
Zum Vorbringen im Konkreten:
Gemäß § 76 a Absatz 9 GewO können die Betriebszeiten – unter Vornahme einer
Interessensabwägung und gebietsbezogen – durch Verordnung bis 24:00 Uhr ausdehnt
werden. Die gewerberechtlichen Regelungen zu den Gastgärten bewegen sich grundsätzlich
im Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der verschiedenen NutzerInnengruppen
(Gastronomie, KonsumentInnen, AnrainerInnen, Öffentlichkeit).