Bundesministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
BMK – Sektion V/11 – Anlagenbezogener
Umweltschutz, Umweltbewertung und
Luftreinhaltung
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2021-
0.028.513
GSt/UV/FG/Hu Franz Greil DW 12262 DW 142262 19.02.2021
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie über das Messkonzept zum Immissionsschutzge-
setz-Luft (IG-L-Messkonzeptverordnung 2012 – IG-L-MKV 2012) und
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie über das Messkonzept und das Berichtswesen
zum Ozongesetz (Ozonmesskonzeptverordnung – Ozon-MKV)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Die Verordnungen über das Messkonzept zum Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L-MKV) bzw
zum Ozongesetz (Ozon-MKV) legen die Kriterien für die Beurteilung einer gesunden Umge-
bungsluft in Österreich fest. Diese basieren auf einer Richtlinie der Kommission
(EU/2015/480), in der Details für die Probenahmen von Luftschadstoffen (va Anzahl und
Standort von Messstellen) geregelt werden. Im vorliegenden Entwurf werden im Wesentlichen
Änderungen vorgenommen, weil die Europäische Kommission Umsetzungsdefizite bei
Referenzmethoden, Datenvalidierung und Standorten dieser Probenahmestellen angemahnt
hat. In beiden Verordnungen müssen die Behörden (Bundesländer und Umweltbundesamt)
nun eine umfangreiche Dokumentation anlegen, die eine periodische Überprüfung nach
spätestens fünf Jahren dahingehend erlaubt, dass Messungen wirklich nur in Gebieten mit
den höchsten Konzentrationen vorgenommen werden.