Full text: Bundes-Umgebeungslärmschutzverordnung

Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Abteilung V/11 (Anlagenbezogener Umweltschutz, Umweltbewertung und Luftreinhaltung) Stubenbastei 5 1010 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2021- 0.183.638 GSt/UV/HO/SP Werner Hochreiter DW 12624 DW 142624 16.04.2021 Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Bundes-Umgebungslärmschutz- verordnung geändert wird Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Inhalt des Entwurfs: Der Entwurf stützt sich auf § 11 Z 3 Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG) und dient der Umsetzung des geänderten Anhangs III der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (im Folgenden kurz: END). Dort sind auf der Basis der im Oktober 2018 von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichten Leitlinien für die Bewertung von Umgebungslärm nun Dosis-Wirkungs-Relationen und Berechnungsmethoden für den Zusammenhang zwischen gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Umgebungslärm enthalten. Dieser Anhang soll nun praktisch wortwörtlich übernommen werden. Das Wichtigste in Kürze: Obwohl die in Anhang III END festgelegten Dosis-Wirkungs-Relationen und Methoden primär den politischen Entscheidungsträgern als Orientierungshilfe dienen sollen, um nationalen Lärmschutzregelungen im Lichte des aktuellen Wissensstands zu evaluieren, soll Anhang III END lediglich wortident übernommen werden. Aus der Sicht der BAK empfiehlt es sich aber, die Umsetzung zum Anlass für eine gründliche Überarbeitung der ganzen einschlägigen österreichischen Rechtslage im Verkehrslärmschutz zu nehmen:
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