Bundesministerium
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
Abteilung V/11
(Anlagenbezogener Umweltschutz,
Umweltbewertung und Luftreinhaltung)
Stubenbastei 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2021-
0.183.638
GSt/UV/HO/SP Werner Hochreiter DW 12624 DW 142624 16.04.2021
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie, mit der die Bundes-Umgebungslärmschutz-
verordnung geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Inhalt des Entwurfs:
Der Entwurf stützt sich auf § 11 Z 3 Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG)
und dient der Umsetzung des geänderten Anhangs III der Umgebungslärmrichtlinie
2002/49/EG (im Folgenden kurz: END). Dort sind auf der Basis der im Oktober 2018 von der
Weltgesundheitsorganisation veröffentlichten Leitlinien für die Bewertung von
Umgebungslärm nun Dosis-Wirkungs-Relationen und Berechnungsmethoden für den
Zusammenhang zwischen gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Umgebungslärm
enthalten. Dieser Anhang soll nun praktisch wortwörtlich übernommen werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Obwohl die in Anhang III END festgelegten Dosis-Wirkungs-Relationen und Methoden primär
den politischen Entscheidungsträgern als Orientierungshilfe dienen sollen, um nationalen
Lärmschutzregelungen im Lichte des aktuellen Wissensstands zu evaluieren, soll Anhang
III END lediglich wortident übernommen werden.
Aus der Sicht der BAK empfiehlt es sich aber, die Umsetzung zum Anlass für eine gründliche
Überarbeitung der ganzen einschlägigen österreichischen Rechtslage im
Verkehrslärmschutz zu nehmen: