Bundesministerium
Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
Abteilung V/7
(Integrierte Produktpolitik, Betrieblicher
Umweltschutz und Umwelttechnologie)
Stubenbastei 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2021-
0.038.225
GSt/UV/HO/SP Werner Hochreiter DW 12624 DW 142624 21.04.2021
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie, mit der die UMG Register VO geändert wird
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung:
Inhalt des Entwurfs – Das Wichtigste in Kürze:
Die Anhänge zur EU-EMAS-Verordnung (EG) Nr 1221/2009, welche betriebliche
Umweltmanagementsysteme regelt, sind in den letzten Jahren schrittweise geändert worden.
Dadurch kam es auch zu Änderungen von jenen EMAS Elementen (Legal Compliance,
Umweltberichterstattung), die 2012 in die Stammfassung der UMG-Register-Verordnung
(Verordnung zur Errichtung weiterer nationaler Register für Organisationen, die zu EMAS
gleichwertige Umweltmanagementsysteme anwenden) eingeflossen sind. Um die
Gleichbehandlung der UMG Register Betriebe und EMAS Organisationen sicherzustellen,
sollen diese Änderungen in der UMG-Register-Verordnung nachvollzogen werden. Dagegen
besteht kein Einwand.
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs:
Die EU-EMAS-Verordnung (EG) Nr 1221/2009 wurde durch Änderungen in den Anhängen
durch die Verordnung (EU) Nr 1505/2017 (betreffend Anhang I Umweltprüfung, Anhang II
Umweltmanagement und Anhang III Interne Umweltbetriebsprüfung) und die Verordnung
(EU) Nr 2026/2018 (betreffend Anhang IV Umweltberichterstattung) geändert. Dadurch kam
es auch zu Änderungen von jenen EMAS Elementen (Legal Compliance, Umweltbericht-
erstattung), die 2012 in die Stammfassung der UMG-Register-Verordnung eingeflossen sind.