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Full text: Konsultation der Fachentwürfe zu den Interventionen zum GAP-Strategieplan

Seite 11 Von den förderfähigen Kosten sind Wege für die Rad- und Gehwegnutzung ausgeschlossen. Dies wird von der BAK hinterfragt. Insbesondere im ländlichen Raum gibt es zur Unterstützung einer klimafreundlichen Mobilität Nachholbedarf. Ad 10. Orts- und Stadtkernförderung Gemessen an der kurzen Mindest-Nachnutzungsdauer von 5 Jahren, erscheint der Zuschuss mit 65 % der Investitionskosten sehr hoch. Bei Senkung des Fördersatzes könnten bei gleichen Fördermitteln mehr Projekte im öffentlichen Interesse unterstützt werden. Ad 11. Investitionen in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen Trotz mehrmaliger und intensiver Bemühungen seitens der BAK ist die derzeit in den Bundesländern erfolgreich durchgeführte Maßnahme „soziale Angelegenheiten“ hier nicht angeführt. Auch die SoziallandesrätInnen haben sich einstimmig für die Weiterführung dieser Maßnahme ausgesprochen. Die Maßnahme sollte im gesamten Umfang weitergeführt werden, das heißt beispielsweise in Einrichtungen für die Betreuung und Pflege von alten Menschen, SeniorInnenheime und Senioren-Tagesbetreuungen, Behindertenbetreuungs- einrichtungen weiter investiert werden. Statt die Maßnahmen einzuschränken, wäre eine Erweiterung der Aktivitäten und eine finanzielle Aufwertung notwendig. Dabei sollen die Bundesländer, die diese Maßnahme wie bereits erwähnt, äußerst erfolgreich durchführen, die Förderschwerpunkte nach ihren Bedürfnissen und Gegebenheiten festlegen können. Der aus der gegenwärtigen Maßnahme geschrumpfte Teilbereich „Investitionen in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen“ ist in der entsprechenden Tabelle nicht weiter ausgeführt. Wesentlich im Sinne eines nachhaltigen Aufbaus und Qualitätsschubs ist, dass neben qualitätsvoller Betreuung (Ausbildung, Betreuungsschlüssel) auch entsprechende Öffnungszeiten, kindgerechte Räumlichkeiten und großzügige Spiel- und Sportflächen im Freien sowie eine an den Ernährungsrichtlinien für die jeweils zu versorgende Zielgruppe gute und für die Eltern kostengünstige Verpflegung fixe Kriterien für die Förderung sein müssen (idealerweise durch eine eigene Küche in der Betreuungseinrichtung frisch zubereitet). Ad 12. Investitionen in erneuerbare Energien Alle geförderten Anlagen müssen höchste Energieeffizienzkriterien erfüllen. Der Fokus auf Biomasse und Biogas greift zu kurz. Auch Solar- und Windenergie müssen berücksichtigt werden. Konkurrierende Landnutzungsinteressen werden kritisch gesehen. Investitionen im Zusammenhang mit Abwärmenutzung von Industrie- und Produktionsstätten (auch kommunale Betriebe) könnten aufgenommen werden. Ad 13. Umsetzung von Klima- und Energieprojekten auf lokaler Ebene Die Bekämpfung der Energiearmut im ländlichen Raum sollte bei den Fördergegenständen berücksichtigt werden. Ad 14. Klimafreundliche Mobilitätslösungen (klimaaktiv mobil) Mikro-ÖV-Angebote sollen ausdrücklich zu den Fördergegenständen aufgenommen werden. Ad 16. Unterstützung von Investitionen im Bereich kleine touristische Infrastruktur
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