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Von den förderfähigen Kosten sind Wege für die Rad- und Gehwegnutzung ausgeschlossen.
Dies wird von der BAK hinterfragt. Insbesondere im ländlichen Raum gibt es zur Unterstützung
einer klimafreundlichen Mobilität Nachholbedarf.
Ad 10. Orts- und Stadtkernförderung
Gemessen an der kurzen Mindest-Nachnutzungsdauer von 5 Jahren, erscheint der Zuschuss
mit 65 % der Investitionskosten sehr hoch. Bei Senkung des Fördersatzes könnten bei
gleichen Fördermitteln mehr Projekte im öffentlichen Interesse unterstützt werden.
Ad 11. Investitionen in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen
Trotz mehrmaliger und intensiver Bemühungen seitens der BAK ist die derzeit in den
Bundesländern erfolgreich durchgeführte Maßnahme „soziale Angelegenheiten“ hier nicht
angeführt. Auch die SoziallandesrätInnen haben sich einstimmig für die Weiterführung dieser
Maßnahme ausgesprochen. Die Maßnahme sollte im gesamten Umfang weitergeführt
werden, das heißt beispielsweise in Einrichtungen für die Betreuung und Pflege von alten
Menschen, SeniorInnenheime und Senioren-Tagesbetreuungen, Behindertenbetreuungs-
einrichtungen weiter investiert werden. Statt die Maßnahmen einzuschränken, wäre eine
Erweiterung der Aktivitäten und eine finanzielle Aufwertung notwendig. Dabei sollen die
Bundesländer, die diese Maßnahme wie bereits erwähnt, äußerst erfolgreich durchführen, die
Förderschwerpunkte nach ihren Bedürfnissen und Gegebenheiten festlegen können.
Der aus der gegenwärtigen Maßnahme geschrumpfte Teilbereich „Investitionen in
Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen“ ist in der entsprechenden Tabelle nicht weiter
ausgeführt. Wesentlich im Sinne eines nachhaltigen Aufbaus und Qualitätsschubs ist, dass
neben qualitätsvoller Betreuung (Ausbildung, Betreuungsschlüssel) auch entsprechende
Öffnungszeiten, kindgerechte Räumlichkeiten und großzügige Spiel- und Sportflächen im
Freien sowie eine an den Ernährungsrichtlinien für die jeweils zu versorgende Zielgruppe gute
und für die Eltern kostengünstige Verpflegung fixe Kriterien für die Förderung sein müssen
(idealerweise durch eine eigene Küche in der Betreuungseinrichtung frisch zubereitet).
Ad 12. Investitionen in erneuerbare Energien
Alle geförderten Anlagen müssen höchste Energieeffizienzkriterien erfüllen. Der Fokus auf
Biomasse und Biogas greift zu kurz. Auch Solar- und Windenergie müssen berücksichtigt
werden. Konkurrierende Landnutzungsinteressen werden kritisch gesehen. Investitionen im
Zusammenhang mit Abwärmenutzung von Industrie- und Produktionsstätten (auch
kommunale Betriebe) könnten aufgenommen werden.
Ad 13. Umsetzung von Klima- und Energieprojekten auf lokaler Ebene
Die Bekämpfung der Energiearmut im ländlichen Raum sollte bei den Fördergegenständen
berücksichtigt werden.
Ad 14. Klimafreundliche Mobilitätslösungen (klimaaktiv mobil)
Mikro-ÖV-Angebote sollen ausdrücklich zu den Fördergegenständen aufgenommen werden.
Ad 16. Unterstützung von Investitionen im Bereich kleine touristische Infrastruktur