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Die Förderung sollte sich nicht nur auf Schutzhütten, sondern auch auf Wege und
Parkplatzinfrastrukturen erstrecken, wobei auch Gemeinden und Tourismusverbände
mögliche Förderwerber sein sollten.
Ad 19. Teilnahme an Lebensmittelqualitätsregelungen
Diese Intervention zielt darauf ab, die Erzeugung, Verarbeitung und den Absatz hochwertiger
Lebensmittel sicherzustellen und damit die Position der LandwirtInnen in der Lebensmittel-
und Wertschöpfungskette zu verbessern. Dies geschieht durch Schaffung von Anreizen für
die Beteiligung landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe an EU- und nationalen
Lebensmittelqualitätsregelungen, welche deutlich über die gesetzlichen Vorgaben
hinausgehen. Die Gentechnikfreiheit ist für die KonsumentInnen ein wichtiges Anliegen.
Derzeit sind in Österreich die gesamte Milch-, Eier- und Geflügelproduktion auf
gentechnikfreie Fütterung umgestellt. Um die gentechnikfreie Fütterung insbesondere auch
bei der Produktion von Schweinefleisch voranzutreiben, wäre eine eigene Intervention für die
gentechnikfreie Fütterung wünschenswert, die die Zusatzkosten für eine gentechnikfreie
Fütterung abdeckt. Damit kann dem Wunsch der KonsumentInnen nach mehr
Gentechnikfreiheit in den Lebensmitteln entsprochen werden. Gleichzeitig können höhere
Kosten, die der Branche dadurch entstehen, finanziell über eine Förderung abgegolten
werden. Diese Intervention wäre also eine Win-Win-Situation für die KonsumentInnen und die
Landwirtschaft.
Weiters sollten klassische Nachhaltigkeitsaspekte wie die THG-Bilanz, Wasserverbrauch,
Biodiversität, Bodengesundheit, Transportkilometer aller Zutaten inklusive Futter, Rohstoff-
und Futtermittelherkunft, Verpackung und hohe Tierschutzstandards integraler Bestandteil
von Qualitätsregelungen sein. Ebenso müssen Gesundheitsaspekte (Rezepturen, Salz,
Zucker, Fettqualität) und die soziale Dimension (Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung,
Gendergerechtigkeit) bei den Kriterien für diese Fördermaßnahme berücksichtigt werden.
Ad 20. Zusammenschlüsse
Die Intervention soll den gesellschaftlichen Erwartungen in den Bereichen Ernährung und
Gesundheit, einschließlich in Bezug auf sichere, nahrhafte und nachhaltige Lebensmittel,
Lebensmittelabfälle sowie Tierschutz gerecht werden, aber auch einen Beitrag zum Schutz
der Biodiversität zur Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften leisten. Die Intervention
bietet weiters Möglichkeiten zur Förderung von Beschäftigung, Wachstum und sozialer
Inklusion, Bioökonomie sowie zur Weitergabe von Wissen, Innovation und Digitalisierung.
Um die Ziele tatsächlich zu erreichen, muss diese Intervention die förderbaren Ausprägungen
tatsächlich auf Ernährungs- und Gesundheitsaspekte sowie Nachhaltigkeiten und Tierschutz
fokussieren, statt die im Entwurf genannten Siegel zu forcieren. Auch hinsichtlich der
FörderwerberInnen und weiteren möglichen Beteiligten sollte es keine Begrenzung geben –
wie dies im Falle der Forschungseinrichtungen angeführt ist.
Auch die Auflage, dass bei Projekten im Zusammenhang mit Lebensmitteln die Strategie
Kulinarik Österreich zu berücksichtigen ist, ist überschießend und erfüllt nicht die