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• Die Vergabe von GAP Fördermitteln sollte dringend an soziale Konditionalitäten
wie sozial- und arbeitsrechtliche Standards für LandarbeiterInnen geknüpft
werden.
• Die gegenwärtig von den Bundesländern durchgeführte äußerst erfolgreiche
Intervention „soziale Angelegenheiten“, auch unter dem Begriff „Investitionen in
bestimmte soziale Infrastrukturprojekte“ bekannt, sollte in vollem Umfang
weitergeführt und ausgebaut werden.
• Der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sollte verstärkt geöffnet und
der gesamten ländlichen Entwicklung zu Gute kommen – entsprechend dem
hohen Bevölkerungsanteil der nichtagrarischen Bevölkerung im ländlichen Raum.
• Die Klimaschutzziele sind mit den angeführten Interventionen nicht erreichbar. Es
braucht genauere Vorgaben und Ziele, damit auch die Landwirtschaft einen
gerechten Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leistet. Hier fließen massive
öffentliche Mittel, die dringend an wirksame Klimakriterien geknüpft werden
müssen.
• Im Bereich der Investitionen in Stallbauten sollten nur jene Maßnahmen gefördert
werden, die dem höchsten Tierschutzstandard entsprechen. Nur so kann
verhindert werden, dass es zu Investitionen in wenig zukunftsfähige Bereiche
kommt und Landwirtschaftsbetrieben damit falsche Anreize geboten werden, die
auf Jahrzehnte einzementiert sind.
Zentrale Anmerkung zum Konsultationspapier:
Die vorliegenden „Fachentwürfe Interventionen“, die auf 229 Seiten die Vorhaben zur GAP in
Österreich beschreiben, enthalten weder die korrespondierenden Förderhöhen der einzelnen
Interventionen noch die zugeteilten Fördersummen für die einzelnen Bereiche. Daher ist eine
abschließende Beurteilung der einzelnen Interventionen nicht möglich.
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs:
Teil I: Rahmenbedingungen und geplante Interventionen im Bereich Direktzahlungen
Grundsätzliche Anmerkung
Eine aus verteilungspolitischen Gründen geforderte Deckelung der Förderhöhe je Betrieb
fehlt. Jährliche Förderbeträge pro Betrieb sollten nach oben hin auf eine möglichst niedrige
Stufe – die EU-weit optional festgelegt wird – begrenzt werden. Zudem ist eine Umverteilung
der Fördermittel zugunsten der ersten 20 Hektar im Sinne der kleinstrukturierten
Landwirtschaft unabdingbar.
Ad Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand (GLÖZ)
GLÖZ 1: Dauergrünland
Statt eine klimafreundliche Ausdehnung des Dauergrünlands anzustreben, wird
vorgeschlagen, dass das Dauergrünland im Vergleich zum Referenzjahr um bis zu 5 %
abnehmen darf. Eine Verringerung des Grünlands durch Umbruch ist keine Verbesserung,