Skip to main content

Full text: Konsultation der Fachentwürfe zu den Interventionen zum GAP-Strategieplan

Seite 2 • Die Vergabe von GAP Fördermitteln sollte dringend an soziale Konditionalitäten wie sozial- und arbeitsrechtliche Standards für LandarbeiterInnen geknüpft werden. • Die gegenwärtig von den Bundesländern durchgeführte äußerst erfolgreiche Intervention „soziale Angelegenheiten“, auch unter dem Begriff „Investitionen in bestimmte soziale Infrastrukturprojekte“ bekannt, sollte in vollem Umfang weitergeführt und ausgebaut werden. • Der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sollte verstärkt geöffnet und der gesamten ländlichen Entwicklung zu Gute kommen – entsprechend dem hohen Bevölkerungsanteil der nichtagrarischen Bevölkerung im ländlichen Raum. • Die Klimaschutzziele sind mit den angeführten Interventionen nicht erreichbar. Es braucht genauere Vorgaben und Ziele, damit auch die Landwirtschaft einen gerechten Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leistet. Hier fließen massive öffentliche Mittel, die dringend an wirksame Klimakriterien geknüpft werden müssen. • Im Bereich der Investitionen in Stallbauten sollten nur jene Maßnahmen gefördert werden, die dem höchsten Tierschutzstandard entsprechen. Nur so kann verhindert werden, dass es zu Investitionen in wenig zukunftsfähige Bereiche kommt und Landwirtschaftsbetrieben damit falsche Anreize geboten werden, die auf Jahrzehnte einzementiert sind. Zentrale Anmerkung zum Konsultationspapier: Die vorliegenden „Fachentwürfe Interventionen“, die auf 229 Seiten die Vorhaben zur GAP in Österreich beschreiben, enthalten weder die korrespondierenden Förderhöhen der einzelnen Interventionen noch die zugeteilten Fördersummen für die einzelnen Bereiche. Daher ist eine abschließende Beurteilung der einzelnen Interventionen nicht möglich. Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs: Teil I: Rahmenbedingungen und geplante Interventionen im Bereich Direktzahlungen Grundsätzliche Anmerkung Eine aus verteilungspolitischen Gründen geforderte Deckelung der Förderhöhe je Betrieb fehlt. Jährliche Förderbeträge pro Betrieb sollten nach oben hin auf eine möglichst niedrige Stufe – die EU-weit optional festgelegt wird – begrenzt werden. Zudem ist eine Umverteilung der Fördermittel zugunsten der ersten 20 Hektar im Sinne der kleinstrukturierten Landwirtschaft unabdingbar. Ad Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand (GLÖZ) GLÖZ 1: Dauergrünland Statt eine klimafreundliche Ausdehnung des Dauergrünlands anzustreben, wird vorgeschlagen, dass das Dauergrünland im Vergleich zum Referenzjahr um bis zu 5 % abnehmen darf. Eine Verringerung des Grünlands durch Umbruch ist keine Verbesserung,
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.