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widerspricht auch den Zielen der Biodiversitätsstrategie und sollte überdacht werden. Als
Referenzjahr sollte keinesfalls das Jahr 2018, sondern ein früherer Zeitpunkt herangezogen
werden, da das Grünland stetig verringert wurde.
GLÖZ 8: „Fruchtfolge“ oder Anbaudiversifizierung
Die Hauptfrucht eines Betriebs soll im Ausmaß von maximal 75 % aller Ackerfrüchte möglich
sein. Dies könnte zu Monokulturen führen, indem viele Jahre hintereinander auf demselben
Feld zB Mais angebaut wird. Daher sollte eine Begrenzung der Hauptfrucht im Ausmaß von
höchstens 50 % angestrebt werden.
GLÖZ 9: Nichtproduktive Flächen
Der Mindestanteil für nichtproduktive Elemente und Bereiche liegt deutlich unter den
ökologischen Erfordernissen. Der Anteil sollte auf 10 % erhöht werden. Aus Sicht der
Biodiversität ist das intensiv genutzte Grünland ähnlich problematisch wie intensiv genutztes
Ackerland. Daher sollte auch für das intensiv genutzte Dauergrünland ein Anteil an
nichtproduktiven Flächen und Landschaftselementen vorgegeben werden.
Teil II: Geplante sektorale Interventionen
Vorgesehen sind Interventionen in den Sektoren Obst und Gemüse, Imkerei und Wein. Im
Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsdimension „Gesundheit“ ist ein Fokus auf den Sektor
Obst und Gemüse zur Erhöhung des Eigenversorgungsrads, der Verfügbarkeit,
Zugänglichkeit und Leistbarkeit von Obst und Gemüse für KonsumentInnen und insbesondere
Kinder (Schulfruchtprogramm) notwendig. Jede Intervention, die den Konsum von Obst und
Gemüse erhöht, ist begrüßenswert. Mehr als drei Viertel der ÖsterreicherInnen erreichen die
empfohlene Zufuhr bei Obst und Gemüse nicht. Die Evidenz, dass ein hoher Obst- und
Gemüseverzehr (vgl WHO Kampagne „5 a day“) die gesunden Lebensjahre positiv
beeinflusst, ist überzeugend. Beim Wein fehlt diese Grundlage bzw gibt es eine
wahrscheinliche gegenteilige Evidenz.
Im Sinne der Nachhaltigkeitsdimensionen Gesundheit und als lohnende Investitionen in die
Zukunft von Kindern und Jugendlichen sollte unbedingt eine Intervention zur breiten
Ausrollung von Schul- und Kindergartenprogrammen zur kostenlosen Bereitstellung von
frischem Obst und Gemüse eingefügt werden, idealerweise 100 % förderbar. Diese
Intervention erfüllt auch die soziale Dimension, denn alle Kinder/Jugendlichen profitieren
gleichermaßen.
Die faire Bezahlung der LandarbeiterInnen und die gesetzeskonforme Einhaltung von Arbeits-
und Sozialstandards muss als integraler Punkt aller förderbaren Maßnahmen horizontal als
Grundbedingungen eingefügt und kontrolliert werden.
Ad 3. Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen
Der Nachhaltigkeits- und Informationsaspekt fehlt hier. Auch im Bereich der EU-geschützten
Bezeichnungen (g.u., g.a., g.g.a., g.t.s), die auch als „Qualitätsregelungen“ bezeichnet
werden, braucht es künftig die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und die volle