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Full text: Konsultation der Fachentwürfe zu den Interventionen zum GAP-Strategieplan

Seite 3 widerspricht auch den Zielen der Biodiversitätsstrategie und sollte überdacht werden. Als Referenzjahr sollte keinesfalls das Jahr 2018, sondern ein früherer Zeitpunkt herangezogen werden, da das Grünland stetig verringert wurde. GLÖZ 8: „Fruchtfolge“ oder Anbaudiversifizierung Die Hauptfrucht eines Betriebs soll im Ausmaß von maximal 75 % aller Ackerfrüchte möglich sein. Dies könnte zu Monokulturen führen, indem viele Jahre hintereinander auf demselben Feld zB Mais angebaut wird. Daher sollte eine Begrenzung der Hauptfrucht im Ausmaß von höchstens 50 % angestrebt werden. GLÖZ 9: Nichtproduktive Flächen Der Mindestanteil für nichtproduktive Elemente und Bereiche liegt deutlich unter den ökologischen Erfordernissen. Der Anteil sollte auf 10 % erhöht werden. Aus Sicht der Biodiversität ist das intensiv genutzte Grünland ähnlich problematisch wie intensiv genutztes Ackerland. Daher sollte auch für das intensiv genutzte Dauergrünland ein Anteil an nichtproduktiven Flächen und Landschaftselementen vorgegeben werden. Teil II: Geplante sektorale Interventionen Vorgesehen sind Interventionen in den Sektoren Obst und Gemüse, Imkerei und Wein. Im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsdimension „Gesundheit“ ist ein Fokus auf den Sektor Obst und Gemüse zur Erhöhung des Eigenversorgungsrads, der Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Leistbarkeit von Obst und Gemüse für KonsumentInnen und insbesondere Kinder (Schulfruchtprogramm) notwendig. Jede Intervention, die den Konsum von Obst und Gemüse erhöht, ist begrüßenswert. Mehr als drei Viertel der ÖsterreicherInnen erreichen die empfohlene Zufuhr bei Obst und Gemüse nicht. Die Evidenz, dass ein hoher Obst- und Gemüseverzehr (vgl WHO Kampagne „5 a day“) die gesunden Lebensjahre positiv beeinflusst, ist überzeugend. Beim Wein fehlt diese Grundlage bzw gibt es eine wahrscheinliche gegenteilige Evidenz. Im Sinne der Nachhaltigkeitsdimensionen Gesundheit und als lohnende Investitionen in die Zukunft von Kindern und Jugendlichen sollte unbedingt eine Intervention zur breiten Ausrollung von Schul- und Kindergartenprogrammen zur kostenlosen Bereitstellung von frischem Obst und Gemüse eingefügt werden, idealerweise 100 % förderbar. Diese Intervention erfüllt auch die soziale Dimension, denn alle Kinder/Jugendlichen profitieren gleichermaßen. Die faire Bezahlung der LandarbeiterInnen und die gesetzeskonforme Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards muss als integraler Punkt aller förderbaren Maßnahmen horizontal als Grundbedingungen eingefügt und kontrolliert werden. Ad 3. Umsetzung unionsweiter und nationaler Qualitätsregelungen Der Nachhaltigkeits- und Informationsaspekt fehlt hier. Auch im Bereich der EU-geschützten Bezeichnungen (g.u., g.a., g.g.a., g.t.s), die auch als „Qualitätsregelungen“ bezeichnet werden, braucht es künftig die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und die volle
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