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einbezogen werden. „Didaktisches Material“ wäre zu streichen bzw klarzustellen, dass es sich
keinesfalls um Materialen für den Unterricht von Minderjährigen handeln darf.
Teil III: Geplante flächenbezogene Interventionen im Bereich ländliche Entwicklung
Grundsätzliche Anmerkung:
Auch in diesem wichtigen Abschnitt fehlen die Förderhöhen in Euro, die entscheidend dazu
beitragen, ob eine höherwertige Maßnahme attraktiv genug ist, um Verhaltensänderungen zu
erreichen oder ob hoch dotierte aber einfach erreichbare Interventionen zu weniger wirksamen
Veränderungen führen. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass die Förderbeträge nicht
nur auf die Gesamtteilnahme am Österreichischen Programm für umweltgerechte
Landwirtschaft (ÖPUL) abzielen, sondern vor allem auf die Erreichung der Umwelt- und
Klimaziele.
Zu Maßnahmen, die die Reduktion von Ammoniakemissionen verbessern sollen:
Österreich emittierte im Jahr 2019 laut Luftschadstoffinventur des Umweltbundesamtes
63,6 Kilotonnen (kt) Ammoniak (NH3). Der Sektor Landwirtschaft verursachte dabei 93,5 %
dieser Emissionen. Aufgrund der NEC-Richtlinie darf Österreich aber ab dem Jahr 2020 nur
62 kt und ab 2030 nur mehr 55 kt NH3 emittieren. Österreich hat folglich schon kurzfristig
Reduktionsbedarf. Fünf Jahr nach Beschlussfassung der NEC-Richtlinie gibt es noch immer
keine umfassende Machbarkeitsstudie, die Kosten und Nutzen der einzelnen Maßnahmen zur
Zielerreichung der NEC-Richtlinie bewertet. Bis zum heutigen Tag gibt es keine Vorschrift, die
landwirtschaftlichen Betrieben längerfristige Vorgaben (zB Stallbau, Schleppschlauchtechnik
etc) vorschreibt, die durch ÖPUL-Förderungen nur freiwillig erreicht werden können. Dies wäre
insbesondere bei größeren Investitionen notwendig.
Im Hinblick auf eine potentielle Wirkung auf die NEC-RL können die Interventionen bodennahe
Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger/Biogasgülle und Gülleseparation,
standortangepasste Almbewirtschaftung, Tierwohl – Weide, Tierwohl – Stallhaltung Rinder,
Tierwohl – Stallhaltung Schweine gutgeheißen werden. Ihre Effektivität kann jedoch nicht
beurteilt werden, da die Fördersätze unbekannt sind. Kritisiert wird hingegen, dass notwendige
Maßnahmen wie eine feste Überdeckung von Güllebecken, phasengerechte Fütterung von
Tieren sowie allgemeine Sensibilisierung und Aufklärungsarbeit von LandwirtInnen mit keinem
Wort erwähnt werden.
Ad 1. Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung und Biologische
Wirtschaftsweise (UBBB)
Im Entwurf ist keine eigene Maßnahme für „Biologische Wirtschaftsweise“ geplant. Vielmehr
wird die seit dem Bestehen des ÖPUL sehr erfolgreiche Maßnahme „Biologische
Wirtschaftsweise“ zukünftig gemeinsam mit der Maßnahme „Umweltgerechte und
biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ angeboten. Weiters können biologisch
wirtschaftende Betriebe an der Maßnahme „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“
teilnehmen, die den Verzicht von chemisch synthetischen Stickstoffdünger und Pestiziden als
Auflage hat.