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Full text: Konsultation der Fachentwürfe zu den Interventionen zum GAP-Strategieplan

Seite 7 Die BAK hat bereits in den Arbeitsgruppen zum GAP-Strategieplan wiederholt kritisiert, dass keine eigene Maßnahme für die „Biologische Wirtschaftsweise“ vorgesehen ist. Aus Sicht der BAK braucht es für den Biolandbau auch zukünftig eine hochwertige Maßnahme. Die seit 1995 angebotene Maßnahme „Biologische Landwirtschaft“ ist eine der Erfolgsstorys im ÖPUL. In Zeiten der Klimakrise sollte das Ziel „Steigerung der biologischen Landwirtschaft“ in Österreich weiterverfolgt werden. Damit kann dem Eintrag von Pestiziden und deren Metaboliten ins Grundwasser vorgebeugt werden. Der Einstieg in die biologische Landwirtschaft muss aus Sicht der BAK attraktiv und unbürokratisch für die zukünftigen Biobäuerinnen und Biobauern gestaltet sein, wie bereits in der Vergangenheit. Dies wäre auch ein wichtiges Signal für die KonsumentInnen, die zunehmend biologische Lebensmittel nachfragen. In Österreich werden im Jahr rund 197 Euro für Biolebensmittel ausgegeben, Tendenz steigend. Daher wäre aus Sicht der BAK, wie bereits in den vorangegangenen Agrarumwelt- programmen, eine Maßnahme für den Biolandbau ähnlich wie bisher zu gestalten. Zusätzliche Biodiversitäts- und Fruchtfolgeauflagen könnten mit einer verpflichtenden Kombination von Bio mit weiteren Maßnahmen verknüpft werden. Weiters ist geplant, die Biomaßahme zukünftig einjährig anzubieten. Auch dies hat die BAK in den bisherigen Sitzungen kritisiert. Aus Sicht der BAK sollte die Biomaßnahme, wie bisher, für mindestens fünf Jahre verpflichtend und jederzeit ein Einstieg für neue Betriebe möglich sein. Die Farm to Fork Strategie im Rahmen des Green Deals will bis 2030 25 % Biolandbau erreichen. Österreich hat dieses Ziel bereits fast erreicht. Eine ambitioniertere Zielvorgabe mit 35 % bis 2030 wäre möglich und zu befürworten. Ad 2. Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel Die BAK begrüßt ausdrücklich, dass diese Maßnahme zukünftig wieder für Acker- und Grünlandbetriebe, sowie für Obst-, Wein- und Hopfenanbau angeboten wird. Was allerdings fehlt, sind die Gemüsebaubetriebe. Diese sollten unbedingt noch ergänzt werden. Kritisch sieht die BAK, wie bereits bei der Kritik an einer fehlenden Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ erwähnt, dass biologisch wirtschaftende Betriebe auch unter diese Maßnahme fallen. Die BAK erwartet sich für ein zukunftsfittes ÖPUL eine eigene Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ mit entsprechender Dotierung. Ad 15. Tierwohl – Behirtung Ausgeführt wird, dass die Zahl der HirtInnen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zurückgegangen ist, die Behirtung wichtig für die Versorgung der Tiere und für den Herdenschutz ist und die Gesundheit und Konstitution der Tiere verbessert. Ausführungen zu den Arbeits- und Lebensbedingungen der HirtInnen während der Zeit der Behirtung fehlen jedoch. Bei den Voraussetzungen wird lediglich die Notwendigkeit einer geeigneten Übernachtungsmöglichkeit für die HirtInnen auf der Alm angeführt. Konkretisierungen zu den Bedingungen hinsichtlich der Arbeits-, Ruhe- und Lebensbedingungen für die HirtInnen während der zumindest 60 Tage andauernden Almbehirtung sind wünschenswert.
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