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Die BAK hat bereits in den Arbeitsgruppen zum GAP-Strategieplan wiederholt kritisiert, dass
keine eigene Maßnahme für die „Biologische Wirtschaftsweise“ vorgesehen ist. Aus Sicht der
BAK braucht es für den Biolandbau auch zukünftig eine hochwertige Maßnahme. Die seit 1995
angebotene Maßnahme „Biologische Landwirtschaft“ ist eine der Erfolgsstorys im ÖPUL. In
Zeiten der Klimakrise sollte das Ziel „Steigerung der biologischen Landwirtschaft“ in Österreich
weiterverfolgt werden. Damit kann dem Eintrag von Pestiziden und deren Metaboliten ins
Grundwasser vorgebeugt werden.
Der Einstieg in die biologische Landwirtschaft muss aus Sicht der BAK attraktiv und
unbürokratisch für die zukünftigen Biobäuerinnen und Biobauern gestaltet sein, wie bereits in
der Vergangenheit. Dies wäre auch ein wichtiges Signal für die KonsumentInnen, die
zunehmend biologische Lebensmittel nachfragen. In Österreich werden im Jahr rund 197 Euro
für Biolebensmittel ausgegeben, Tendenz steigend.
Daher wäre aus Sicht der BAK, wie bereits in den vorangegangenen Agrarumwelt-
programmen, eine Maßnahme für den Biolandbau ähnlich wie bisher zu gestalten. Zusätzliche
Biodiversitäts- und Fruchtfolgeauflagen könnten mit einer verpflichtenden Kombination von
Bio mit weiteren Maßnahmen verknüpft werden.
Weiters ist geplant, die Biomaßahme zukünftig einjährig anzubieten. Auch dies hat die BAK in
den bisherigen Sitzungen kritisiert. Aus Sicht der BAK sollte die Biomaßnahme, wie bisher, für
mindestens fünf Jahre verpflichtend und jederzeit ein Einstieg für neue Betriebe möglich sein.
Die Farm to Fork Strategie im Rahmen des Green Deals will bis 2030 25 % Biolandbau
erreichen. Österreich hat dieses Ziel bereits fast erreicht. Eine ambitioniertere Zielvorgabe mit
35 % bis 2030 wäre möglich und zu befürworten.
Ad 2. Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel
Die BAK begrüßt ausdrücklich, dass diese Maßnahme zukünftig wieder für Acker- und
Grünlandbetriebe, sowie für Obst-, Wein- und Hopfenanbau angeboten wird. Was allerdings
fehlt, sind die Gemüsebaubetriebe. Diese sollten unbedingt noch ergänzt werden.
Kritisch sieht die BAK, wie bereits bei der Kritik an einer fehlenden Maßnahme „Biologische
Wirtschaftsweise“ erwähnt, dass biologisch wirtschaftende Betriebe auch unter diese
Maßnahme fallen. Die BAK erwartet sich für ein zukunftsfittes ÖPUL eine eigene Maßnahme
„Biologische Wirtschaftsweise“ mit entsprechender Dotierung.
Ad 15. Tierwohl – Behirtung
Ausgeführt wird, dass die Zahl der HirtInnen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich
zurückgegangen ist, die Behirtung wichtig für die Versorgung der Tiere und für den
Herdenschutz ist und die Gesundheit und Konstitution der Tiere verbessert. Ausführungen zu
den Arbeits- und Lebensbedingungen der HirtInnen während der Zeit der Behirtung fehlen
jedoch. Bei den Voraussetzungen wird lediglich die Notwendigkeit einer geeigneten
Übernachtungsmöglichkeit für die HirtInnen auf der Alm angeführt. Konkretisierungen zu den
Bedingungen hinsichtlich der Arbeits-, Ruhe- und Lebensbedingungen für die HirtInnen
während der zumindest 60 Tage andauernden Almbehirtung sind wünschenswert.