Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
2021-0.284.
064
BP/BAK Franziska
Lessky
DW 13812
11.05.2021
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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Universitätsgesetz 2002,
das Fachhochschulgesetz, das Privathochschulgesetz, das Hochschul-
Qualitätssicherungsgesetz und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Die Änderungen betreffen vor allem das Weiterbildungsangebot der Hochschulen
(„Weiterbildungspaket“), das vereinheitlicht werden und mehr Durchlässigkeit bieten soll.
Vorgesehen ist, dass Hochschulen kostenpflichtige Universitäts- bzw. Hochschullehrgänge
künftig auch auf Bachelorniveau anbieten können. In diesem Zusammenhang ist die
Einführung von Studienformaten mit neuen akademischen Graden geplant (Bachelor sowie
Master of Continuing Education („BCE“, „MCE“); Bachelor sowie Master Professional („BAP“,
„MAP“). Letztere können nur in Kooperation mit außerhochschulischen Rechtsträgern
vergeben werden. Die Einrichtung der Lehrgänge erfolgt in der Autonomie der Hochschulen.
Eine externe Qualitätsüberprüfung ist ex-post durch die Agentur für Qualitätssicherung Austria
(AQ Austria) vorgesehen, sofern begründete Zweifel vorliegen.
Weiters sind im Universitätsgesetz (UG) unter Berücksichtigung der Evaluierung der
Studieneingangs- und Evaluierungsphase (StEOP) sowie der Zugangsregelungen eine
Fortführung der Zugangsbeschränkungen bis 2027 sowie die Reduktion der Studienplätze für
StudienanfängerInnen in Pharmazie geplant.
Darüber hinaus sind Erleichterungen des Quereinstiegs für Lehrpersonen in der
Sekundarstufe (Allgemeinbildung) sowie in der Elementarpädagogik vorgesehen
(„QuereinsteigerInnenregelung“).