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Das Wichtigste in Kürze:
? Die BAK verlangt bezüglich des „Weiterbildungspakets“ eine breitere Debatte im
Hinblick auf adäquate, qualitätsgesicherte und leistbare Studienangebote für
Berufstätige sowie eine Überarbeitung und Wiedervorlage des Entwurfs.
? Die Neuregelung der hochschulischen Weiterbildung stellt eine Zäsur dar, die weit
über die Einführung von neue Abschlüssen/akademischen Graden hinausreicht. Eine
sektorenübergreifende Vergleichbarkeit ist zwar zu begrüßen, allerdings weist der
Entwurf zahlreiche Inkonsistenzen auf. Trotz schematischer Vereinheitlichungen gibt
es weiterhin Sonderbestimmungen und keine Einschätzungen bezüglich des Bedarfs
und der Akzeptanz der neuen Bachelorabschlüsse. Hinzu kommt, dass die geplanten
Grade („BCE“, „BAP“, MCE“, „MAP“) im europäischen Hochschulraum unbekannt und
nicht verständlich sind. Daher werden negative Auswirkungen im Hinblick auf
Vergleichbarkeit, Durchlässigkeit und Akzeptanz befürchtet.
? Aus Sicht der BAK besteht zudem die Gefahr, dass das Geschäftsfeld
„Weiterbildungslehrgänge“ als privatfinanziertes Parallelangebot zu regulären Studien
zu Lasten von berufstätigen Studierenden ausgebaut wird. Hochschulen haben dann
wenig Anreiz, „berufstätigenfreundliche“ Angebote im Bereich von regulären Studien
zu etablieren.
? Auch die Qualitätssicherung der Lehrgänge erscheint unzureichend. Teure
Lehrgänge sollten vorab einer externen Qualitätssicherung unterzogen werden. Eine
anlassbezogene Überprüfung im Nachhinein ist nicht ausreichend.
? Die Verlängerung der bestehenden Zugangsbeschränkungen an den Universitäten
bis Dezember 2027 wird kritisch gesehen, da keine Verbesserungen bei der
soziodemographischen Zusammensetzung der Studierenden zu verzeichnen sind.
Insbesondere bei medizinischen Fächern gab es einen Rückgang von Studierenden,
deren Eltern keinen Hochschulabschluss besitzen. Die BAK fordert, dass
Maßnahmen gesetzt werden, welche der Selbstselektion seitens der
StudienwerberInnen aus unterrepräsentierten Gruppen entgegenwirken.
? Die Bestimmung, wonach die Universitäten kostenlose Unterstützungsangebote zur
Vorbereitung auf das Aufnahmeverfahren in den medizinischen Fächern und
Psychologie zur Verfügung zu stellen haben, wird begrüßt. Diese Regelung sollte auf
alle zugangsbeschränkten Studien, die keine ausgewogene soziale
Zusammensetzung aufweisen, ausgeweitet werden, wobei auf die Qualität der
Angebote und ausreichend zur Verfügung stehende Plätze zu achten sind. Die
Reduktion der Studienplätze bei Pharmazie ist nicht nachvollziehbar, da die
bestehenden Betreuungsprobleme dadurch nicht gelöst werden. Stattdessen sollten
Maßnahmen zur besseren Studierbarkeit und Erhöhung der Studienzufriedenheit
getroffen werden (zB hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Laborplätze).
? Die geplante Evaluierung der Zusammensetzung der StudienwerberInnen bei
zugangsbeschränkten Fächern ab 2022 wird befürwortet. Allerdings wird eine
jährliche Berichtslegung mit entsprechenden Maßnahmen als notwendig erachtet.
? Verbesserungen zur Erleichterung des Quereinstieges in den Lehrberuf
(Sekundarstufe, Allgemeinbildung) sowie in die Elementarpädagogik werden
grundsätzlich begrüßt, allerdings sollte ein solcher Lehrgang im Sinne der sozialen
Durchlässigkeit von Hochschul- und Lehrgangsgebühren befreit sein.