Bundesministerium für Justiz
BMJ - I 7 (Persönlichkeitsrechte, Gerichtsge-
bühren, zivilrechtliche Nebengesetze und
Rechnungslegung
Museumstraße 7
1070 Wien
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Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum
GZ: 2021-
0.291.563
BW-GSt/Mu Alice Niklas,
Christina Wieser
DW 12701
DW 12293
DW 142701
DW 142293
8.6.2021
Proposal for a Directive of the European Parliament and of the council as re-
gards corporate sustainability reporting (Directive 2013/34/EU, Directive
2004/109/EC, Directive 2006/43/EC and Regulation (EU) No 537/2014) –
Vorschlag zur Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unter-
nehmen – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Am 21. April 2021 hat die EU-Kommission Vorschläge für neue Regeln zur Nachhaltigkeits-
berichterstattung veröffentlicht: Mit den geplanten Bestimmungen der vorliegenden Corporate
Sustainability Reporting Directive („CSRD“) soll die bisher geltende nichtfinanzielle Berichts-
pflicht für (bestimmte) europäische Unternehmen im Hinblick auf Anwendungsbereich, Um-
fang und Verankerung in der Corporate Governance deutlich erweitert werden. Diese Maß-
nahmen sind dringend notwendig, denn die Defizite in der geltenden Richtlinie sind groß, wie
zahlreiche Evaluierungen der bisherigen Berichtspraxis, die Ergebnisse des „Fitness-Checks“
(2018) der EU-Kommission sowie das mit dem Richtlinienentwurf vorgelegte „Impact Assess-
ment“ belegen: Neben massiven Informationslücken werden mangelnde Vergleichbarkeit und
Verlässlichkeit kritisiert. Hohe Freiheitsgrade und die Anwendung des Prinzips „Selbstver-
pflichtung“ bei der Wahl der Berichtsstandards sowie der berichtsrelevanten Themen haben
dazu geführt, dass das Ziel einer „echten“ Rechenschaft über die Nachhaltigkeitsleistung von
Unternehmen klar verfehlt wurde.