Bundesministerium für Digitalisierung
und Wirtschaftsstandort
Abteilung III/4
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2021-
0.274.886
WP-GSt/Ka/Kl Lena Karasz
Michael Soder
DW 12505 DW 142505 18.05.2020
Überarbeitung des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von
Forschung, Entwicklung und Innovation
Die Bundesarbeitskammer (BAK) ist die gesetzliche Interessenvertretung von rund 3,8 Mio
ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen in Österreich. Sie vertritt ihre Mitglieder in allen
sozial-, bildungs-, wirtschafts- und konsumentenpolitischen Angelegenheiten auf nationaler
wie auch auf EU-Ebene.
Die BAK begrüßt die Überarbeitung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für
Forschung, Entwicklung und Innovation. Insbesondere sieht die BAK das Erfordernis von
Bewertungsstudien im Zusammenhang mit steuerlichen Beihilfen als äußerst positiv, da sich
in Österreich gezeigt hat, dass der Lenkungseffekt dieser Maßnahmen sowie der Zuwachs an
Forschungsleistungen gering ist, die Mitnahmeeffekte hingegen sehr hoch sind.
Die Reform des Gemeinschaftsrahmens sollte dazu genutzt werden, insbesondere folgende
neue Eckpunkte zu setzen:
? Der zukünftige Gemeinschaftsrahmen sollte über die bestehende Möglichkeit des
Rückzahlungsmechanismus hinaus alternative Maßnahmen der Rückzahlung (zB
erhöhte Zinsen bei Darlehen im Falle herausragender Unternehmenserfolge)
vorsehen.
? Darüber hinaus sollte der Gemeinschaftsrahmen zusätzlich finanzielle Anreize, zB in
Form von Aufschlägen auf die normale Beihilfenintensität für die Erhöhung des Anteils
weiblichen Forschungspersonals oder für die Erhöhung des Anteils weiblicher
Projektleitungen, festlegen.
? Personal, das eine höhere Sekundarausbildung nachweist, sollte mit
HochschulabsolventInnen unter dem Begriff „hochqualifiziertes Personal“
gleichgestellt werden.