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? Der direkten, projektbezogenen Förderung sollte gegenüber steuerlichen
Förderungen Präferenz eingeräumt werden, um positive Lenkungseffekte und
möglichst geringe Mitnahmeeffekte zu erzielen.
? Steuerbeihilfen sollten grundsätzlich degressiv und auf 5 Jahre befristet ausgestaltet
werden.
Im Detail:
Aus- und Weiterbildung
Aufgrund des hohen Stellenwerts der innovationsfördernden Aus- und Weiterbildung und zum
Teil auch spezieller Förderungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Förderung von
Nachwuchs-ForscherInnen über Dissertationen, Post-Doc-Stellen, Praktika usw, sollte dieses
Thema im gegenständlichen Gemeinschaftsrahmen entsprechend Eingang finden.
Unterstützungsmaßnahmen für Qualifikationsmaßnahmen von Unternehmen im
Zusammenhang mit F&E-Projekten sollten dabei nicht nur für die unmittelbar in dem F&E-
Projekt involvierten Beschäftigten ermöglicht werden. Vielmehr wären darüber hinaus auch
Unterstützungen für Qualifizierungsmaßnahmen für die bei der industriellen Umsetzung und
Bedienung von Maschinen und Anlagen beschäftigten ArbeitnehmerInnen zu ermöglichen.
Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufbau von Forschungsinfrastrukturen.
Damit würde der betriebliche und gesellschaftliche Mehrwert von F&E-Investitionen erhöht.
Ein bloßer Verweis auf die generellen Beihilfevorschriften für Ausbildungsbeihilfen ist aus
Sicht der BAK nicht ausreichend.
Frauenanteil in der Forschung
Die Überarbeitung des Unionsrahmens sollte dazu genutzt werden, die Gleichstellung von
Frauen in der Forschung zu unterstützen. Österreich liegt mit nur 18 % Anteil an Frauen in der
Forschung in Unternehmen sogar weit unter dem EU-Durchschnitt (in Vollzeitäquivalenten ist
der Frauenanteil mit nur 16 % noch niedriger). In dieser Hinsicht gab es in den letzten Jahren
kaum Bewegung: So ist der Frauenanteil von 2011 bis zu den letztverfügbaren Daten 2017
lediglich um 1,4 Prozentpunkte gestiegen. Der Unionsrahmen sollte daher finanzielle Anreize,
wie zum Beispiel in Form von Aufschlägen auf die Beihilfenintensität für die Erhöhung des
Anteils weiblichen Forschungspersonals oder für die Erhöhung des Anteils weiblicher
Projektleitungen, festlegen. Gerade in der aktuellen Situation besteht dringender Bedarf, die
Gleichstellung in der Forschung voranzutreiben, da Frauen wegen des Anstiegs von
Sorgearbeit infolge der Corona-Krise verstärkt mit Karrierenachteilen konfrontiert sind.
Die BAK weist überdies darauf hin, dass die Förderung der Geschlechtergleichstellung in
Forschung und Innovation auch Teil der EU-Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter
2020–2025 ist. Diese sieht die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in allen
Politikbereichen und Prozessen der EU vor.
Definition „hochqualifiziertes Personal“ – Punkt 17 lit p
Die Einschränkung des Begriffs des hochqualifizierten Personals auf Personal mit
Hochschulabschluss berücksichtigt nicht den Umstand, dass Personal mit Abschluss einer
höheren Sekundarausbildung, langjähriger praktischer Erfahrung und permanenter