Full text: VO der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mit der die Lebensversicherung GewinnbeteiligungsVO geändert wird

Seite 2 spricht auch dem Gedanken einer Versicherung, die eben auch eine gewisse Absicherung gegen Veranlagungsrisiken durch das Versicherungsunternehmen sein soll. Das Wichtigste in Kürze: Die teilweise Anrechnung von Veränderungen der Bemessungsgrundlagen aus früheren Ge- schäftsjahren auf die laufende Gewinnbeteiligung soll ermöglicht werden. Die BAK plädiert dafür, diese Anrechnung nicht zu zulassen. Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.
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