Full text: Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, mit der die VO über das Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung) geändert wird

Seite 2 oben) bei Nitrat beobachtet wird; bei 128 Messstellen konnte eine Verbesserung (abnehmender Trend) gemessen werden. Besonders betroffen ist der Grundwasserkörper Südliches Wiener Becken-Ostrand (DUJ), bei dem seit Jahren ein steigender Nitratwert nachgewiesen wird. Im Jahr 2019 lag dieser Wert bei 358 mg/l, womit der Nitratgrenzwert (50 mg/l) um das 7-Fache überschritten wird. Auch der Entwurf zum nationale Gewässerbewirtschaftungsplan 2021 zeigt bei vier Grundwasserkörpern (Parndorfer Platte, Südliches Wiener Becken-Ostrand, zwischen Alm und Krems, zwischen Krems und Moosbachl) mit einer Gesamtfläche von 1.213 km2 einen nicht guten Zustand für den Parameter Nitrat (mehr als die Hälfte der Messstellen über dem Aktionswert von 45 mg/l). Zwei der Grundwasserkörper, die 2012-2014 einen schlechten Zustand aufwiesen, haben für den Auswertezeitraum 2017-2019 nun einen guten Zustand hinsichtlich Nitrat. Allerdings wird auch dort bei mehr als 30 % der Messstellen der Schwellenwert überschritten (Marchfeld, Ikvatal). Zudem weisen etwa 20 % der Fließgewässer keinen guten ökologischen Zustand aufgrund stofflicher Belastungen auf. Diese Fließgewässer liegen überwiegend in Ackerbaugebieten. Es gibt somit erheblichen Handlungsbedarf, um die Nitratwerte in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten zu senken. Das Wichtigste in Kürze: Die Nachbesserungen im Aktionsprogramm Nitrat sollten jedenfalls gewährleisten, dass der Grenzwert von 50 mg/l Nitrat bei allen Grundwasserkörpern eingehalten wird. Mit vorliegendem Entwurf werden bisherige Maßnahmen weitergeführt und in Teilbereichen verstärkt Aktionen gesetzt, was grundsätzlich sehr erfreulich und positiv ist. Insbesondere für die nitratbelasteten Gebiete im Osten Österreichs sind aber noch weitere Maßnahmen notwendig, um die Nitratgrenzwerte zu erreichen. Folgende vorgeschlagene Änderungen werden seitens der BAK ausdrücklich begrüßt: ? Präzisierung und Verschärfungen bei der Herbstdüngung sowie Streichung der Ausnahme der zeitlichen Ausbringungsbeschränkungen (§ 2 Abs 5) durch die Landeshauptleute; ? Festlegung von ganzjährig mit lebenden Pflanzen bewachsenen Gewässer- randstreifen (§ 5 Abs 2); ? Die umfassenden Aufzeichnungspflichten nach § 8 Abs 2 beim Einsatz von stickstoffhaltigem Dünger. Allerdings braucht es Nachbesserungen bei den Aufzeichnungen und ab welcher Betriebsgröße Aufzeichnungen verpflichtend zu führen sind; ? Die Erfassung des Stickstoffsaldos, die eine äußert positive Weiterentwicklung ist. Für die Berechnung des Stickstoffsaldos müsste aber eine maximale Begrenzung vorgesehen werden, um Nitratauswaschungen in den betroffenen Gebieten tatsächlich zu verhindern;
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