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andere Wohnungseigentümer beeinträchtigen, oder zur Beschlussanfechtung). Zumindest in
derartigen Fällen sollte eine Zustellung des Antrages direkt an die betreffenden Wohnungsei-
gentümer erfolgen und nicht über Hausanschlag.
Wir ersuchen um Berücksichtigung unserer Anliegen und Anregungen.