Bundesministerium für Digitalisierung
und Wirtschaftsstandort
Abteilung III/5
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2021-
0.493.261
WP-GSt/Gi/Kl Ulrike Ginner
Helmut Gahleitner
DW 12142
DW 12550
DW 142142
DW 142550
26.08.2021
Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen
Die BAK bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs für eine neue
Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen und die Einladung zur
Stellungnahme zur Erarbeitung einer österreichischen Positionierung.
Vorweg verweist die BAK auf das an das BMDW gerichtete Schreiben zur EU-Konsultation
vom 19.02.2021, in welchem eine ausführliche Positionierung über mögliche in Aussicht
genommene Anpassungen der Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (Vertikal-GVO)
bereits vorgenommen wurde. Zu den nun vorliegenden Entwürfen nimmt die BAK ergänzend
wie folgt Stellung:
Grundsätzliches:
Die BAK begrüßt, dass die EU-Kommission sehr rasch nach Abschluss der Konsultation vom
Frühjahr 2021 nunmehr Entwürfe für eine Vertikal-GVO samt Leitlinien (Vertikal-Leitlinien)
vorgelegt hat. Die derzeit gültige Vertikal-GVO tritt am 31.05.2022 außer Kraft.
Die EU-Kommission hält fest, dass es auch weiterhin eine Vertikal-GVO sowie Leitlinien dazu
geben soll, weil diese die Beurteilung vertikaler Vereinbarungen nach Art 101 AEUV erheblich
erleichtern und zur Senkung der Befolgungskosten für Unternehmen beitragen.
Die BAK teilt die Analyse der Kommission und spricht sich ebenfalls für eine neue – den
aktuellen Entwicklungen angepasste – Vertikal-GVO aus.
Der Entwurf für eine neue Vertikal-GVO trägt den Änderungen der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen durch die Plattformwirtschaft und den Online-Handel ebenfalls