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e) Preisbindung der zweiten Hand
Die BAK begrüßt, dass Preisbindungen im gegenständlichen Entwurf nach wie vor als
Kernbeschränkung angesehen werden, nachdem dieser Sachverhalt noch bei der
Konsultation in Diskussion gestellt wurde.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.