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von FTI-politischen Maßnahmen auf Beschäftigung und die Beschäftigten. Dabei spielt nicht
nur Produkt- und Prozess-Innovation, sondern ebenso soziale Innovation eine wichtige Rolle.
Der öffentliche Sektor muss dahingehend aktiv gestalten. Gerade in gesellschaftlichen
Transformationsprozessen ist der Fokus auf die betroffenen Menschen besonders bedeutend,
denn sie sind es, die ihr Know-how, ihre Fähigkeiten und ihre Arbeitsleistung in diese Prozesse
einbringen. Attraktive Arbeitsbedingungen und Karriereperspektiven für JungforscherInnen in
privaten wie öffentlichen Forschungseinrichtungen sind notwendig, um als Wirtschaftsstandort
in einer wissens- und innovationsgetriebenen Ökonomie bestehen zu können und auch
weiterhin die Basis für nachhaltigen Wohlstand in der Zukunft zu legen.
Zu den Punkten 48 und 53
In wissensbasierten Ökonomien gewinnt der Zugang zu Informationen immer mehr an
Bedeutung. Der freie Zugang zu Informationen und Wissen zählt damit zu den Grundpfeilern
moderner Wissensgesellschaften und er erhöht nicht nur die Sichtbarkeit innerhalb der
eigenen Scientific Community, sondern ermöglicht auch den Transfer des Wissens in die
Gesellschaft. Damit trägt er zu einer stärkeren Wissensvernetzung bei, wodurch auch neue
Ideen und (Forschungs-)Projekte angeregt werden können. Zudem sorgt er für eine
Demokratisierung des Wissens und den Zugang zu Forschungsergebnissen unabhängig vom
Einkommen oder von der institutionellen Zugehörigkeit. Dies schafft verbesserte
Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe und erhöht Bildungschancen.
Deshalb ist für die BAK klar, dass ein weitgehend freier Zugang zu Information und Wissen
besonders dort von Nöten ist, wo die SteuerzahlerInnen die Finanzierungskosten der
industriellen Forschung tragen. Es ist zu gewährleisten, dass Kooperationen ausgebaut und
gefördert werden, um die Potenziale von entstehenden Innovationsdynamiken erfolgreich zu
nutzen. Rein öffentlich finanzierte Forschung ist als öffentliches Gut zu betrachten, dessen
Nutzen auch der Öffentlichkeit zu Gute kommen muss.
Nach Ansicht der BAK kann eine diesen Anforderungen gerecht werdende Neuausrichtung
der horizontalen GVOs einen wesentlichen Beitrag leisten.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.