Full text: Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2022)

Bundeministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie IV/ST2 (Rechtsbereich Straßenverkehr) Radetzkystraße 2 1030 Wien Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum 2022- 0.110.224 UV/GSt/PR/SP Stefanie Pressinger DW 12818 DW 142818 22.03.2022 Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Fahrverbotskalender 2022) Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt dazu wie folgt Stellung: Inhalt des Entwurfs: Mit dieser Verordnung soll in der Ferienzeit 2022 eine Entlastung der durch den starken Urlauberreiseverkehr besonders betroffenen Verkehrsrouten erreicht werden. Zwischen 15.04.2022 und 27.08.2022 sowie am 03.10.2022 soll es Fahrverbote auf der A 12 Inntalautobahn und der A 13 Brenner Autobahn für den Schwerverkehr, also Lkw über 7,5 t geben, um das Verkehrsaufkommen insgesamt zu verringern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Das Wichtigste in Kürze: ? Die Fortführung des jahrelangen Lkw-Fahrverbots in Tirol an Samstagen, mit starkem touristischen Reiseverkehr, auf der Inntal- und der Brenner Autobahn wird grundsätzlich begrüßt. ? Die BAK wird nicht müde, die analoge Anwendung des vorliegenden Fahrverbotskalenders 2022 zumindest auch auf die A 10 Tauernautobahn und die parallel verlaufenden Bundestraßen zu fordern. ? Die Aufzählung der Fahrverbotstage ist mit jener in Italien erneut nicht optimal abgestimmt.
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