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Full text: Initiative der EU-Kommission zu gemeinsamen interpretativen Erklärungen zu Investitionsschutzabkommen, Positionierung Österreichs

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Abteilung III/A/1 – Handels- und Investitionspolitk Mag Lukas Stifter Stubenring 1 1010 Wien POST.III1_19@bmdw.gv.at lukas.stifter@bmdw.gv.at Ihr Zeichen Unser Zeichen Bearbeiter/in Tel 501 65 Fax 501 65 Datum EU-GSt/We/Fu Julia Wegerer DW 12786 DW 28.03.2022 Initiative der Europäischen Kommission zu „Gemeinsamen interpretativen Erklärungen“ zu Investitionsschutzabkommen, Positionierung Österreichs Die Problematik der bilateralen Investitionsschutzabkommen (BIT) der „alten Generation“ von Mitgliedstaaten mit Drittstaaten, die vor dem Vertrag von Lissabon ratifiziert wurden, besteht bereits seit vielen Jahren. Diese BITs stellen ein hohes Rechtsrisiko für die Mitgliedstaaten dar. Einerseits sind sie teils inkompatibel mit Unionsrecht. Andererseits herrscht große Rechtsunsicherheit, weil unklare, vage Definitionen von Schutzstandards in den BITs zu missbräuchlichen Klagen und sehr unterschiedlichen Auslegungen durch private Schiedsgerichte geführt haben. Mit der vorliegenden Initiative sollen ausgewählte Bestimmungen (Right to Regulate, Fair and Equitable Treatment, Full Protection and Security, Most Favoured Nation Treatment und Indirect Expropriation) dieser BITs näher definiert werden, um so ausufernde Klagsmöglichkeiten für Investoren zu begrenzen. Diese Herangehensweise muss jedoch als völlig unzureichend bezeichnet werden. Der gesamte Inhalt solcher Abkommen ist aus demokratiepolitischen und Rechtsstaatlichkeitsüberlegungen heraus höchst problematisch und daher abzulehnen. Aus Sicht der BAK sind sämtliche noch bestehenden BITs daher unverzüglich zu beenden und andere Optionen zu diskutieren. Mehrere Staaten, die auch am UNCITRAL-Prozess teilnehmen, haben bereits praktikable Alternativen zu ISDS eingeführt, die grundsätzlich zu diskutieren sind. Diese reichen von der Ausschöpfung innerstaatlicher Rechtsmittel über frühzeitige innerstaatliche Streitbeilegungsmechanismen wie Ombudsstellen bis hin zu Staat- Staat-Schiedsverfahren. Positionierung Österreichs Wiewohl es zu begrüßen ist, wenn zumindest ein Teil der überschießenden Bestimmungen der BITs mittels interpretativer Erklärungen „eingehegt“ werden sollen, muss dennoch hervorgehoben werden, inwiefern dieses Vorgehen unzureichend ist. Zu berücksichtigen ist
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