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Öttentliche Konsultation zur ÜOerarbeitung der
Richtlinie 96/53/EG uber Gewichte und
Abmessu ngen schwerer N utzf ahrzeuge
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Einleitung
Die Richtlinie 96/53/EG des Rates (,,Richtlinie über Gewichte und Abmessungen") legt für schwere
Nutzfahrzeuge, die in der EU verkehren, die höchstzulässigen Abmessungen im innerstaatlichen und
grenzüberschreitenden Verkehr sowie die höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr
fest (grenzüberschreitender Verkehr ist der Straßenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten).
Die Richtlinie wurde erstmals 1996 erlassen, um den Binnenmarkt für den Straßenverkehr zu verwirklichen,
die negativen Auswirkungen der unterschiedlichen Normen der Mitgliedstaaten auf den Wettbewerb zu
beseitigen und Hindernisse für den Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu entfernen. Mit der Richtlinie
wurden die höchstzulässigen Gewichte und Abmessungen schwerer Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr
harmonisiert und das richtige Gleichgewicht zwischen der Erreichung der wirtschaftlichen Ziele und dem
Schutz der Straßenverkehrssicherheit und der Straßenverkehrsinfrastruktur geschaffen. Die Richtlinie
wurde in den Jahren 2002,2015 und 2019 geändert, um ihre Vorschriften auf schwere Nutzfahrzeuge für
den Personenverkehr auszuweiten, Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der
Arbeitsbedingungen von Fahrern schwerer Nutzfahrzeuge einzuführen und die Treibhausgasemissionen
(THG-Emissionen) zu verringern und so zur Erreichung der EU-Emissionsziele beizutragen.
Eine mögliche neue Überarbeitung ist in der Strateoie für nachhaltioe und intellioente Mobilität und ihrem
Aktionsplan tür 2022 unter der Leitinitiative 1 ,,Förderung der Nutzung emissionsfreier Fahrzeuge und
erneuerbarer und CO2-armer Kraftstoffe sowie des Aufbaus der dafür erforderlichen lnfrastruktur"
vorgesehen.
Die Kommission bewertet die Richtlinie, um zu verstehen, was gut funktioniert und was nicht wie erwartet
funktioniert. Die Bewertung stützt sich auf folgende Kriterien: Relevanz, Wirksamkeit, Eftizienz, Kohärenz
und EU-Mehrwert. Je nach Ergebnis der Bewertung kann die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie
in Erwägung ziehen, damit mögliche Probleme, die bei der Bewertung festgestellt werden, behandelt
werden können. Eine solche Überarbeitung würde sich auf eine Folgenabschätzung verschiedener
politischer Maßnahmen und Optionen stützen.
Die Kommission fordert die Öffentlichkeit und die lnteressenträger auf, sich dazu zu äußern, wie gut die
bestehende Richtlinie funktioniert und welche Ziele, politischen Maßnahmen und Auswirkungen eine
mögliche Überarbeitung haben könnte. Gerne können Sie lhre Antworten in den dafür vorgesehenen
Feldern erläutern. Am Ende des Fragebogens können Sie auch Belegmaterial hochladen, um lhren Beitrag
zu ergänzen.
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