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daher eine Überarbeitung des ÖSG (und in Folge der RSGs) unter besonderem Blickwinkel
der Covid-Pandemie und unter Berücksichtigung der in den letzten 2,5 Jahren gemachten
Erfahrungen dringend an.
Psychische Versorgung von Kindern und Jugendlichen
Das Angebot für die psychische Versorgung von Kindern und Jugendlichen war in Österreich
schon vor der Covid-19-Pandemie nicht ausreichend ausgebaut. Die letzten Jahre haben die
Situation akut verschärft. In allen Bereichen (ambulant und stationär) fehlen Therapieplätze
und das, obwohl laut aktuellen Erhebungen – siehe beispielsweise eine aktuelle Studie im
Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich (An (arbeiterkammer.at)) – der Bedarf stark
zugenommen hat. Die vorliegende Verordnung zum ÖSG nimmt auf diese Situation viel zu
wenig Rücksicht. Die BAK regt daher an, den ÖSG insbesondere im Hinblick auf einen Ausbau
des Angebots an psychischer Versorgung für Kinder und Jugendliche zu überarbeiten.
3. Zu Festlegungen zum Großgeräteplan
Im Zusammenhang mit der Aktualisierung des Großgeräteplanes regt die BAK an, die nötigen
Personalstrukturen zum laufenden Betrieb inkl. Ausbildungsabschluss und nötigen Fort- und
Weiterbildungen sowie Spezialisierungen für das jeweilige Großgerät festzulegen.
Die (vereinzelte) Aufstockung von Großgeräten begrüßt die BAK grundsätzlich. Die BAK regt
jedoch an, den Großgeräteplan auch hinsichtlich der Wartezeiten der Versicherten umfassend
zu evaluieren. Diese sind derzeit in allen Bundesländern (vor allem bei MR- und CT-Terminen)
unzumutbar lang.
Außerdem weist die BAK darauf hin, dass der Großgeräteplan für die jeweiligen
Versorgungsregionen keine nachvollziehbare Beschreibung enthält, ob die vorhandene bzw
geplante Anzahl von medizinisch-technischen Großgeräten eine bedarfsgerechte Versorgung
gewährleistet.
4. Zu Vorgaben für Regionalen Strukturpläne Gesundheit (Anlage 3)
Die Vorgaben für Regionalen Strukturpläne Gesundheit (Anlage 3) sehen vor, dass die
ärztlichen ambulanten Versorgungseinheiten durch Wahlärzt:innen und in selbständigen
Ambulatorien ohne Vertrag in der „RSG-Planungsmatrix“ für das Bundesland sowie für die
Versorgungsregion optional angegeben werden können. Das Angebot der medizinischen
Versorgung durch niedergelassene Vertragsärzt:innen – nicht nur im Bereich der
fachärztlichen Versorgung sondern zumindest in manchen Regionen auch in der
Allgemeinmedizin – ist für die Bevölkerung nicht ausreichend. Eine Aufnahme dieser Daten
erscheint jedenfalls sinnvoll, um gezielt eine Verbesserung der Versorgung durch
Vertragsärzt:innen und Vertragseinrichtungen planen zu können.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.