Bundesministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie
Stubenring 1
1010 Wien
E-Mail: stabst-krima-el@bmk.gv.at
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2022-
0.514.866
WP-GSt/He/Jo Dorothea Herzele DW 12295 DW 142295 28.07.2022
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie zur Sicherung der Erdgasversorgung (1. Erdgas-
Lenkungsmaßnahmen-Verordnung – 1. G-ELV)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Verordnungsentwurfs
und nimmt dazu folgend Stellung:
Der BAK ist bewusst, dass die hohe Abhängigkeit Österreichs von der Erdgasversorgung aus
russischen Quellen mit enorm hohen Unsicherheiten verbunden ist. Daher stellt die BAK
erneut fest, dass die Abhängigkeit Österreichs von russischen Energieimporten so rasch wie
möglich spürbar zu reduzieren und mittelfristig zu beenden ist. Die BAK unterstützt
dahingehend die Ziele des REPowerEU-Plans und der einschlägigen EU-Verordnungen.
Die BAK hat eine frühzeitige Vorbereitung von Maßnahmen für drohende Störungen der
Erdgasversorgung bereits seit Monaten als sinnvoll erachtet. Mit der vorliegenden Verordnung
werden nun Lenkungsmaßnahmen ergriffen, um im Bedarfsfall Erdgas durch andere
Energieträger, mit Ausnahme von elektrischer Energie, substituieren zu können.
Der Entwurf sieht vor, dass Großabnehmer (mit einer vertraglich vereinbarten Höchstleistung
von mehr als 50 MWh pro Stunde), Betreiber von Kraft-Wärmekopplungsanlagen (KWK-
Anlagen) sowie Fernwärmekraftwerke mit mehr als 50 MW thermischer Leistung bzw
mindestens 300 GWh jährlicher Wärmeabgabe entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen zur
Erdgassubstitution treffen müssen, soweit dies für sie technisch, wirtschaftlich und rechtlich
möglich ist. Diese Voraussetzungen sollten bis zum 01.10.2022 geschaffen werden, um eine
Substitution für mindestens vier Monate zu gewährleisten. Den Verpflichteten steht für den
durch die Vorkehrungsmaßnahmen entstandenen Vermögensnachteil ein Ausgleich zu.
Dieser umfasst auch Vorfinanzierungskosten von Maßnahmen ebenso wie Werteverluste von
alternativ vorgehaltenen Energieträgern.