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Full text: Bundesgesetz über die Einführung einer Versorgerverpflichtung für Gas aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbares-Gas-Gesetz - EGG)

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, 
Energie, Mobilität, Innovation und 
Technologie 
BMK – VI/4 (Rechtskoordination und 
Energie Rechtsangelegenheiten) 
Stubenring 1 
1010 Wien 
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
2023- 
0.098.524W-WP/Th/StJosef 
ThomanDW12263DW 14226324.03.2023 
Bundesgesetz über die Einführung einer Versorgerverpflichtung für Gas aus 
erneuerbaren Quellen (Erneuerbares-Gas-Gesetz – EGG) 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt 
dazu wie folgt Stellung. 
Inhalt des Entwurfs: 
Mit dem Erneuerbaren-Gas-Gesetz (EGG) sollen Gasversorger dazu verpflichtet werden, 
einen gesetzlich bestimmten Anteil an fossilem Erdgas durch erneuerbares Gas zu ersetzen. 
Für die zu erfüllende Quote werden nur im Inland hergestellte Grüne Gas angerechnet. Ziel 
ist es, die Inlandsproduktion an Grünen Gasen zu steigern und zur Dekarbonisierung des 
Gasmarktes beizutragen. 
Das Wichtigste in Kürze: 
Die Dekarbonisierung des Gasmarktes kann nur gelingen, wenn der Gasverbrauch 
insgesamt deutlich reduziert wird. 
Das Potential zur Herstellung von Grünen Gasen ist stark beschränkt, sie dürfen 
daher nur dort eingesetzt werden, wo es keine Dekarbonisierungsalternativen gibt. 
Der Einsatz von Grünen Gasen in der Raumwärme ist teuer und ineffizient und sollte 
daher vermieden werden. 
Die BAK begrüßt einen Ausbau der Erzeugung von Grünen Gasen im Inland und steht 
dem gegenständlichen Gesetzesentwurf daher grundsätzlich positiv gegenüber. 
Mittelfristig müssen auch Importe für die Gasquote angerechnet werden. 
Die starre Festschreibung der Höhe des Ausgleichsbeitrages ist nicht zielführend. Sie 
behindert den Wettbewerb und führt zu hohen Kosten.
	        
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