Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und
Technologie
BMK – VI/4 (Rechtskoordination und
Energie Rechtsangelegenheiten)
Stubenring 1
1010 Wien
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ZeichenBearbeiter/inTel501
65Fax
501
65Datum
2023-
0.098.524W-WP/Th/StJosef
ThomanDW12263DW 14226324.03.2023
Bundesgesetz über die Einführung einer Versorgerverpflichtung für Gas aus
erneuerbaren Quellen (Erneuerbares-Gas-Gesetz – EGG)
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Inhalt des Entwurfs:
Mit dem Erneuerbaren-Gas-Gesetz (EGG) sollen Gasversorger dazu verpflichtet werden,
einen gesetzlich bestimmten Anteil an fossilem Erdgas durch erneuerbares Gas zu ersetzen.
Für die zu erfüllende Quote werden nur im Inland hergestellte Grüne Gas angerechnet. Ziel
ist es, die Inlandsproduktion an Grünen Gasen zu steigern und zur Dekarbonisierung des
Gasmarktes beizutragen.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Dekarbonisierung des Gasmarktes kann nur gelingen, wenn der Gasverbrauch
insgesamt deutlich reduziert wird.
Das Potential zur Herstellung von Grünen Gasen ist stark beschränkt, sie dürfen
daher nur dort eingesetzt werden, wo es keine Dekarbonisierungsalternativen gibt.
Der Einsatz von Grünen Gasen in der Raumwärme ist teuer und ineffizient und sollte
daher vermieden werden.
Die BAK begrüßt einen Ausbau der Erzeugung von Grünen Gasen im Inland und steht
dem gegenständlichen Gesetzesentwurf daher grundsätzlich positiv gegenüber.
Mittelfristig müssen auch Importe für die Gasquote angerechnet werden.
Die starre Festschreibung der Höhe des Ausgleichsbeitrages ist nicht zielführend. Sie
behindert den Wettbewerb und führt zu hohen Kosten.