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Ad § 8: Höhe des Ausgleichsbetrags
Die Sanktionierung bei der Nichterfüllung der Quote erfolgt durch einen von Gasversorgern
zu entrichtenden "Ausgleichsbetrag". Dieser ist mit zunächst 18 Cent/kWh und später
20 Cent/kWh festgeschrieben. Aus Sicht der BAK muss der Ausgleichsbetrag den
tatsächlichen Gestehungskosten für Grünes Gas zzgl eines Sanktionsaufschlags
entsprechen. Die Festlegung auf einen starr festgeschriebenen Absolutbetrag ist dabei aus
mehreren Gründen nicht zielführend. Ein solcher gesetzlich determinierter absoluter Betrag
wird für Grün-Gas-Erzeuger als Referenzpreis herangezogen werden. Damit wird der
Wettbewerb zwischen den Grün-Gas-Erzeugern zum Erliegen kommen. Hohe Kosten und
Ineffizienzen sind die Folge. Die BAK fordert daher, die Höhe des Ausgleichbetrags jährlich –
auf wissenschaftlicher Grundlage – neu festzulegen. Dazu könnte die im gegenständlichen
Entwurf unter § 7 Abs (4) formulierte Regelung herangezogen werden. Der Ausgleichsbetrag
würde sich dann an den Preisen der effizientesten Erzeugungsanlagen orientieren. Um eine
Anreizwirkung zu entfalten, wäre auch noch ein Sanktionierungssaufschlag vorzusehen.
Für den Fall nichtverfügbarer Mengen
Die gegenständliche Regelung sieht vor, dass nur im Inland produziertes Grünes Gas für die
Erfüllung der Quote angerechnet werden kann. Dementsprechend kann der Fall eintreten,
dass die Jahresproduktion an Grünem Gas in Österreich gar nicht ausreicht, um die Quote zu
erfüllen. Die BAK schlägt vor, dass in diesem Fall die Möglichkeit geschaffen wird, die
fehlenden Mengen durch den Import von Grünen Gasen abzudecken.
Import von Grünen Gasen mittelfristig ermöglichen
Der Bedarf an Grünen Gas kann im besten Fall nur zu rund einem Viertel durch im Inland
erzeugte Grüne Gase gedeckt werden. Das bedeutet, dass die Nachfrage nach Grünen Gasen
das Angebot deutlich übersteigen wird. Um extrem hohe Preise für alle Gasverbraucher:innen
– und damit verbunden negative volkswirtschaftliche Auswirkungen – zu vermeiden, müssen
daher künftig auch Importe in der Quote berücksichtigt werden. Die BAK fordert daher, nach
dem Hochlaufen der heimischen Biogasproduktion die Quotenreglung auch für Importe zu
öffnen.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.