Bundesministerium für Justiz
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2023-0.091.937
AR-GStBK/JhDr David KoxederDW164341247114.04.2023
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Bundesgesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG geändert werden
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt
dazu wie folgt Stellung.
Zum Inhalt des Entwurfs:
Die gegenständliche Novelle zielt darauf ab, Cyber-Kriminalität effektiv zu bekämpfen sowie
einen wirksameren Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu gewährleisten. Inso-
fern wird unter anderem in den Bereichen der Verletzungen der Privatsphäre und bestimmter
Berufsgeheimnisse die Anhebung der Strafdrohungen und die Einführung von neuen Qualifi-
kationen beabsichtigt. Parallel dazu werden auch die Strafdrohungen der Straftatbestände
zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im Bundesgesetz gegen den unlaute-
ren Wettbewerb 1984 (UWG) deutlich angehoben. Damit einhergehend erfolgt eine Umgestal-
tung der Straftatbestände (§§ 121, 122 und 123 StGB sowie der §§ 11 und 12 UWG) von
Privatanklage- in Ermächtigungsdelikte. Schließlich kommt es aufgrund der Erhöhung der
Strafdrohungen zu einer Verschiebung der Zuständigkeit für das Hauptverfahren vom Bezirks-
gericht zum Einzelrichter des Landesgerichts, was auch einen gewissen Bündelungseffekt
nach sich ziehen soll. Darüber hinaus werden mit der gegenständlichen Novellierung auch
Vorgaben von Richtlinien umgesetzt (ua RL 2013/40, RL 2019/713, RL 2016/943).
Mit dem Anstieg der Bedeutung des Internets und der sozialen Medien sowohl im Privatleben
als auch im Wirtschaftsleben ist es im Vergleichszeitraum 2016 bis 2021 auch zu einem enor-
men Anstieg von Cyber-Kriminalität in Form von Hacking, Datenbeschädigung, Betrugsdelik-
te, Drogenhandel im Darknet, Online-Kindesmissbrauch sowie Cybergrooming oder Cy-
bermobbing gekommen (Web_Cybercrime_2016.pdf (bundeskriminalamt.at) (03.04.2023);
Cybercrime Report (bmi.gv.at) (03.04.2023). Insbesondere die Covid19-Pandemie haben Kri-