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Full text: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG geändert werden

Bundesministerium für Justiz 
Museumstraße 7 
1070 Wien 
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ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
2023-0.091.937 
AR-GStBK/JhDr David KoxederDW164341247114.04.2023 
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Bundesgesetz gegen 
den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG geändert werden 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt 
dazu wie folgt Stellung. 
Zum Inhalt des Entwurfs: 
Die gegenständliche Novelle zielt darauf ab, Cyber-Kriminalität effektiv zu bekämpfen sowie 
einen wirksameren Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu gewährleisten. Inso- 
fern wird unter anderem in den Bereichen der Verletzungen der Privatsphäre und bestimmter 
Berufsgeheimnisse die Anhebung der Strafdrohungen und die Einführung von neuen Qualifi- 
kationen beabsichtigt. Parallel dazu werden auch die Strafdrohungen der Straftatbestände 
zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im Bundesgesetz gegen den unlaute- 
ren Wettbewerb 1984 (UWG) deutlich angehoben. Damit einhergehend erfolgt eine Umgestal- 
tung der Straftatbestände (§§ 121, 122 und 123 StGB sowie der §§ 11 und 12 UWG) von 
Privatanklage- in Ermächtigungsdelikte. Schließlich kommt es aufgrund der Erhöhung der 
Strafdrohungen zu einer Verschiebung der Zuständigkeit für das Hauptverfahren vom Bezirks- 
gericht zum Einzelrichter des Landesgerichts, was auch einen gewissen Bündelungseffekt 
nach sich ziehen soll. Darüber hinaus werden mit der gegenständlichen Novellierung auch 
Vorgaben von Richtlinien umgesetzt (ua RL 2013/40, RL 2019/713, RL 2016/943). 
Mit dem Anstieg der Bedeutung des Internets und der sozialen Medien sowohl im Privatleben 
als auch im Wirtschaftsleben ist es im Vergleichszeitraum 2016 bis 2021 auch zu einem enor- 
men Anstieg von Cyber-Kriminalität in Form von Hacking, Datenbeschädigung, Betrugsdelik- 
te, Drogenhandel im Darknet, Online-Kindesmissbrauch sowie Cybergrooming oder Cy- 
bermobbing gekommen (Web_Cybercrime_2016.pdf (bundeskriminalamt.at) (03.04.2023); 
Cybercrime Report (bmi.gv.at) (03.04.2023). Insbesondere die Covid19-Pandemie haben Kri-
	        
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