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Full text: Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der die Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV geändert wird

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, 
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie 
BMK - IV/GL-E (Gruppe Eisenbahn) 
Radetzkystraße 2 
1030 Wien 
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Datum 
2023-0.204.982GSt/UV/GL/HuGregor LahounikDW1238626.04.2023 
Entwurf einer Novelle der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) bedankt sich für die Übermittlung des Entwurfs und nimmt 
dazu wie folgt Stellung: 
Inhalt des Entwurfs 
Kreuzungen zwischen Schienenwegen und Straßen (Eisenbahnkreuzungen) sind (technisch) 
zu sichern. Eine Verordnung aus dem Jahr 2012 sah vor, alle bestehenden Eisenbahnkreu- 
zungen zu überprüfen und diese im Bedarfsfall bis 2029 nachzurüsten. Der Hauptaspekt des 
vorliegenden Entwurfes ist die Verlängerung dieser Frist um fünf Jahre auf Wunsch der Erhal- 
ter:innen der Schienenwege und der Erhalter:innen der Straßen. 
Das Wichtigste in Kürze: 
Die BAK sieht die Verlängerung der Fristen kritisch, da Eisenbahnkreuzungen sehr unfall- 
trächtig sind. Die BAK schlägt zudem Ergänzungen 
bei der Beseitigung der Verzerrungen zwischen Straße und Schiene bei der Sicher- 
stellung der „Flüssigkeit des Verkehrs“, 
beim Einhalten der Grundprinzipien der Gefahrenverhütung (technische Sicherung 
vor organisatorischen Maßnahmen), 
beim Einschränken der Sicherungsmöglichkeiten von Kreuzungen durch Herabsetzen 
der Fahrgeschwindigkeit auf der Schiene, 
bei der stärkeren Berücksichtigung des Unfallverursacherprinzips im Rahmen der 
Kostenaufteilung die durch Nachrüstungen und Neubau von Kreuzungen entstehen 
und
	        
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