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steuergrenze von 15% effektiv anzudenken, da sie durch Körperschaftsteuersenkungen nicht
reduziert werden kann. Weiters wird eine Anti-Missbrauchsregelung in der Form des Haupt-
zweck-Kriteriums (Principal Purpose-Test) aufgenommen. Gestaltungen, deren Hauptzweck
der Erhalt einer Abgabenbegünstigung ist, sollen diese Begünstigung nicht erhalten. Diese
Bestimmungen entsprechen dem OECD-Musterabkommen und dienen der Umsetzung des
BEPS-Mindeststandards. Die BAK befürwortet deren Aufnahme in das DBA.
Die BAK ersucht um Berücksichtigung ihrer Anliegen und Anregungen.