European Commission
Adina Vălean
Commissioner for Transport
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Belgium
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65Datum
COM(2023)
127
finalUV/GSt/PR/SPStefanie
PressingerDW12818DW 14281824.04.2023
EU-Richtlinie | Führerschein
Die Bundesarbeitskammer (BAK) nimmt zur oa EU-Richtlinie wie folgt Stellung:
Inhalt des Entwurfs:
Der vorgelegte Richtlinienentwurf verfolgt mehrere Zielsetzungen. Oberstes Ziel ist die
Verbesserung der Verkehrssicherheit innerhalb der Mitgliedstaaten bis hin zur Erreichung der
Vision Zero: keine Verkehrstoten mehr auf Europas Straßen bis 2050. Ein weiterer Kernpunkt
ist, dass es EU-weit endlich ein einheitliches Regelwerk für die Ausstellung und Anerkennung
von Führerscheinen im Gemeinschaftsgebiet geben soll. In Zukunft soll es möglich sein, im
Rahmen der Personenverkehrsfreiheit, die Führerscheinprüfung auch in einem anderen
Mitgliedstaat zu erwerben, nicht mehr nur im Wohnsitzstaat. Auch der digitale Wandel wird
forciert und soll künftig dazu beitragen, verfahrensrechtliche Vereinheitlichungen und
Vereinfachungen in der Führerscheinpraxis durchzusetzen. Ebenso wird dem Klimaschutz
Rechnung getragen. Durch Regelungen zu klimaschonendem Fahren (Vermeidung von Lärm
und Mikroplastik), emissionsfreien Fahrzeugen und Automatisierung sollen mittel- und
langfristig EU-weite Verbesserungen erreicht und ein Beitrag zu einem nachhaltigen
Straßenverkehr geleistet werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins für die Klassen C und D wird
gesenkt. Bei Lkw auf 18 statt 21 Jahre und bei Bussen auf 21 statt 24 Jahre.
Einführung der Möglichkeit des begleitenden Fahrens ab 17 Jahren mit Lkw auf Basis
der geltenden RL für Berufskraftfahrer.