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Unionsweite Kategorisierung aller Fahrzeugtypen verbunden mit entsprechender
Altersvorgabe.
Wechselseitige Anerkennung digitaler Führerscheine im gesamten
Gemeinschaftsgebiet.
Unionsweite Einführung von Befristungen bei Führerscheinen der Klassen A und B
auf 10 (alternativ auf 15 Jahre) und bei den Klassen C und D auf fünf Jahre.
Einrichtung von europäischen Netzwerken für mitgliedstaatenübergreifenden
Informationsaustausch den Führerschein betreffender Daten (RESPER)
"Aufmachen" der Gewichtsklasse B: zwei Jahre nach Erlangen des B Führerscheins
soll es künftig möglich sein, Kfz mit alternativen Antrieben fahren zu dürfen, deren
Gewicht 4,25 Tonnen beträgt (nicht mehr 3,5 Tonnen); Anhänger sind nicht umfasst.
Mindestens zweijährige Probezeit für Führerscheinneulinge bezüglich "Alkohol am
Steuer" im EU-Raum.
Einführung von QR-Codes auf dem Führerschein (Überprüfungserleichterung) welche
die obligatorische Speicherung personenbezogener Daten ermöglichen und
erleichtern.
Etablieren von Mindestanforderungen an Führerscheinwerber:innen durch
Überprüfen der körperlichen und geistigen Eignung im Rahmen des
Führerscheinerwerbs.
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs:
Artikel 3:
Die BAK begrüßt die gegenseitige unionsweite Anerkennung von Führerscheinen und die
damit einhergehende Vereinheitlichung der Führerscheinpraxis. Wichtig aus Sicht der BAK ist
in diesem Zusammenhang, dass sichergestellt wird, dass bei der elektronischen
Datenverarbeitung nicht mehr Daten über die Führerscheininhaber:innen erhoben und
ausgetauscht werden als unbedingt erforderlich. Das ist auch bei der Erlassung der künftig
vorgesehenen delegierten Rechtsakte unbedingt zu beachten.
Die Punkte 4 und 5 lehnt die BAK inhaltlich ausdrücklich ab. Die Vorgabe, dass die
Mitgliedstaaten nach Ablauf von vier Jahren nach Annahme der gegenständlichen Richtlinie
automatisch nur noch mobile Führerscheine ausstellen, ist nicht nachvollziehbar. Physische
Führerscheine dienen nicht nur dem Nachweis der Fahrbefähigung, sondern erfüllen auch die
Kriterien der Ausweispflicht und dienen dem Identitätsnachweis. Im Falle eines Blackouts oder
bei Auftreten irgendwelcher technischer Gebrechen im Rahmen von Kontrollen erfüllen sie
wichtige Aufgaben. Daher sollte es auch weiterhin automatisch zur Ausstellung sowie
Ausgabe von physischen Führerscheinen kommen und nicht nur auf ausdrückliches
Verlangen. Auch die Interessen von Unionsbürgern bzw Verbraucher:innen die Handys oder
digitaler Technik kritisch gegenüberstehen müssen gewahrt und sichergestellt werden.
Artikel 7: