Full text: EU-Richtlinie | Führerschein

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Unionsweite Kategorisierung aller Fahrzeugtypen verbunden mit entsprechender 
Altersvorgabe. 
Wechselseitige Anerkennung digitaler Führerscheine im gesamten 
Gemeinschaftsgebiet. 
Unionsweite Einführung von Befristungen bei Führerscheinen der Klassen A und B 
auf 10 (alternativ auf 15 Jahre) und bei den Klassen C und D auf fünf Jahre. 
Einrichtung von europäischen Netzwerken für mitgliedstaatenübergreifenden 
Informationsaustausch den Führerschein betreffender Daten (RESPER) 
"Aufmachen" der Gewichtsklasse B: zwei Jahre nach Erlangen des B Führerscheins 
soll es künftig möglich sein, Kfz mit alternativen Antrieben fahren zu dürfen, deren 
Gewicht 4,25 Tonnen beträgt (nicht mehr 3,5 Tonnen); Anhänger sind nicht umfasst. 
Mindestens zweijährige Probezeit für Führerscheinneulinge bezüglich "Alkohol am 
Steuer" im EU-Raum. 
Einführung von QR-Codes auf dem Führerschein (Überprüfungserleichterung) welche 
die obligatorische Speicherung personenbezogener Daten ermöglichen und 
erleichtern. 
Etablieren von Mindestanforderungen an Führerscheinwerber:innen durch 
Überprüfen der körperlichen und geistigen Eignung im Rahmen des 
Führerscheinerwerbs. 
Zu den wesentlichen Bestimmungen des geplanten Entwurfs: 
Artikel 3: 
Die BAK begrüßt die gegenseitige unionsweite Anerkennung von Führerscheinen und die 
damit einhergehende Vereinheitlichung der Führerscheinpraxis. Wichtig aus Sicht der BAK ist 
in diesem Zusammenhang, dass sichergestellt wird, dass bei der elektronischen 
Datenverarbeitung nicht mehr Daten über die Führerscheininhaber:innen erhoben und 
ausgetauscht werden als unbedingt erforderlich. Das ist auch bei der Erlassung der künftig 
vorgesehenen delegierten Rechtsakte unbedingt zu beachten. 
Die Punkte 4 und 5 lehnt die BAK inhaltlich ausdrücklich ab. Die Vorgabe, dass die 
Mitgliedstaaten nach Ablauf von vier Jahren nach Annahme der gegenständlichen Richtlinie 
automatisch nur noch mobile Führerscheine ausstellen, ist nicht nachvollziehbar. Physische 
Führerscheine dienen nicht nur dem Nachweis der Fahrbefähigung, sondern erfüllen auch die 
Kriterien der Ausweispflicht und dienen dem Identitätsnachweis. Im Falle eines Blackouts oder 
bei Auftreten irgendwelcher technischer Gebrechen im Rahmen von Kontrollen erfüllen sie 
wichtige Aufgaben. Daher sollte es auch weiterhin automatisch zur Ausstellung sowie 
Ausgabe von physischen Führerscheinen kommen und nicht nur auf ausdrückliches 
Verlangen. Auch die Interessen von Unionsbürgern bzw Verbraucher:innen die Handys oder 
digitaler Technik kritisch gegenüberstehen müssen gewahrt und sichergestellt werden. 
Artikel 7:
	        
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