European Commission
Adina Vălean
Commissioner for Transport
Rue de la Loi / Wetstraat 200
1049 Brussels
Belgium
cab-valean-contact@ec.europa.eu
Ihr ZeichenUnser
ZeichenBearbeiter/inTel501
65Fax
501
65Datum
COM(2023)
126
finalUV/GSt/PR/SPStefanie
PressingerDW12818DW 14281824.04.2023
EU-Richtlinie | Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von
Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende
Verkehrsdelikte
Die Bundesarbeitskammer (BAK) nimmt zur oa EU-Richtlinie wie folgt Stellung:
Inhalt des Entwurfs:
Der vorliegende Richtlinienentwurf sieht eine Ausweitung des Anwendungsbereiches der
Richtlinie 2015/413/EU vor. Gemeinsam mit der neuen Führerscheinrichtlinie und der
Richtlinie zur unionsweiten Wirkung bestimmter Fahrerlaubnisentzüge soll er einen Beitrag
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit innerhalb der EU leisten. Alle drei Richtlinien zielen
darauf ab, die innereuropäische Behördenkooperation zu verstärken und zu steigern, womit
man die Vision Zero verwirklichen will – keine Schwerverletzten und Toten mehr auf Europas
Straßen bis 2050. Da die Lenker:innen von Kraftfahrzeugen bis dato offenbar in anderen
Mitgliedstaaten als ihrem Wohnsitzstaat für schwere Vergehen im Straßenverkehr nur
unzureichend sanktioniert wurden, will man hier Abhilfe schaffen und dadurch mehr
rechtskonformes Verhalten herbeiführen. Es geht um Erleichterungen des
grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über gefährliche Verkehrsdelikte.
Das Wichtigste in Kürze:
Ausweitung des Anwendungsbereiches der CBE Richtlinie (RL zur Erleichterung des
grenzüberschreitenden Informationsaustausches über die Straßenverkehrssicherheit
gefährdende Verkehrsdelikte) auf zusätzliche schwerwiegende Verkehrsdelikte die
automatisch kontrolliert werden können (wie bspw die Section Control in Verbindung
mit Tempolimits oder Abstandsregelungen).