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Full text: EU-Richtlinie | Die unionsweite Wirkung bestimmter Fahrererlaubnisentzüge

European Commission 
Adina Vălean 
Commissioner for Transport 
Rue de la Loi / Wetstraat 200 
1049 Brussels 
Belgium 
cab-valean-contact@ec.europa.eu 
Ihr ZeichenUnser 
ZeichenBearbeiter/inTel501 
65Fax 
501 
65Datum 
COM(2023) 
128 
finalUV/GSt/PR/SPStefanie 
PressingerDW12818DW 14281824.04.2023 
EU-Richtlinie | Die unionsweite Wirkung bestimmter Fahrererlaubnisentzüge 
Die Bundesarbeitskammer (BAK) nimmt zur oa EU-Richtlinie wie folgt Stellung: 
Inhalt des Entwurfs: 
Die vorliegende Richtlinie beinhaltet den unionsweiten Entzug der Fahrerlaubnis 
(Führerschein) bei Vorliegen von schwerwiegenden Verkehrsdelikten. Es gelten zwar 
weiterhin die nationalen Straßenverkehrsordnungen der Mitgliedstaaten, allerdings sollen 
schwerwiegende Verstöße EU-weit einheitlich definiert und sanktionierbar gemacht werden. 
Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich das Niveau der Straßenverkehrssicherheit 
innerhalb der EU verbessert und es bis 2050 keine oder kaum noch Verletzte und getötete 
Verkehrsteilnehmer:innen mehr gibt (Vision Zero). 
Das Wichtigste in Kürze: 
Die Richtlinie gilt für eine begrenzte Anzahl genau definierter schwerwiegender 
Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit (zB Alkohol und 
Drogen am Steuer, hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße gegen die 
StVO die Schwerverletzte oder Tote zur Folge haben). 
Der Führerscheinentzug durch Behörden eines Mitgliedstaates betrifft künftig auch 
Personen, die nicht in diesem Mitgliedstaat wohnen. 
Informationsaustausch über digitale Plattformen zwischen den Mitgliedstaaten wird 
verpflichtend, wenn der Führerschein für die Dauer von mindestens einem Monat 
entzogen wird.
	        
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