European Commission
Adina Vălean
Commissioner for Transport
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Belgium
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65Datum
COM(2023)
128
finalUV/GSt/PR/SPStefanie
PressingerDW12818DW 14281824.04.2023
EU-Richtlinie | Die unionsweite Wirkung bestimmter Fahrererlaubnisentzüge
Die Bundesarbeitskammer (BAK) nimmt zur oa EU-Richtlinie wie folgt Stellung:
Inhalt des Entwurfs:
Die vorliegende Richtlinie beinhaltet den unionsweiten Entzug der Fahrerlaubnis
(Führerschein) bei Vorliegen von schwerwiegenden Verkehrsdelikten. Es gelten zwar
weiterhin die nationalen Straßenverkehrsordnungen der Mitgliedstaaten, allerdings sollen
schwerwiegende Verstöße EU-weit einheitlich definiert und sanktionierbar gemacht werden.
Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich das Niveau der Straßenverkehrssicherheit
innerhalb der EU verbessert und es bis 2050 keine oder kaum noch Verletzte und getötete
Verkehrsteilnehmer:innen mehr gibt (Vision Zero).
Das Wichtigste in Kürze:
Die Richtlinie gilt für eine begrenzte Anzahl genau definierter schwerwiegender
Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit (zB Alkohol und
Drogen am Steuer, hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße gegen die
StVO die Schwerverletzte oder Tote zur Folge haben).
Der Führerscheinentzug durch Behörden eines Mitgliedstaates betrifft künftig auch
Personen, die nicht in diesem Mitgliedstaat wohnen.
Informationsaustausch über digitale Plattformen zwischen den Mitgliedstaaten wird
verpflichtend, wenn der Führerschein für die Dauer von mindestens einem Monat
entzogen wird.